Pressemitteilung von Tanja Frickenstein-Klinge

Wichtige Information für Unternehmer: Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung - Urteil vom 20.02.2020


Politik, Recht & Gesellschaft

Ein Jahr liegt das Urteil zur Arbeitszeiterfassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurück. Nun wurde ein erstes Urteil gesprochen.
Darin hat das Arbeitsgericht Emden entschieden, dass Arbeitgeber bereits jetzt unmittelbar zur Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystems verpflichtet sind. Ohne, dass es dafür einer Umsetzung des EuGH-Urteils im deutschen Recht bedürfe.
Hierzulande sind Arbeitgeber bislang nur verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit - also Überstunden, Mehrarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit - entsprechend zu erfassen. Dieses hat das Arbeitsgericht Emden jetzt auch auf die Erfassung der täglichen Arbeitszeit ausgeweitet.

Anlass dieses Urteils war ein konkreter Fall
So klagte ein Bauhelfer nach beendetem Arbeitsverhältnis Vergütungsansprüche für Mehrarbeit ein (195,05 Stunden anstatt bereits vergüteter 183 Arbeitsstunden).
Der Kläger reichte dazu eine eigens erstellte Übersicht und sog. "Stundenrapporte" ein.
Dem hielt der Beklagte ein Bautagebuch entgegen, welches Arbeitsbeginn und -ende dokumentierte und die Arbeitsleistung von lediglich 183 Arbeitsstunden auswies.

Das Arbeitsgericht Emden urteilte folgendermaßen
Dem Bauhelfer als Kläger obliegt eine Darlegungspflicht. Dieser ist er mit seinen Eigenaufzeichnungen (unabhängig von dessen Richtigkeit) hinreichend nachgekommen.
Das Bautagebuch vom Beklagten hingegen stelle kein objektiv verlässliches Zeiterfassungssystem dar. Es sei insbesondere ungeeignet, zu belegen, welche Arbeiten der Beklagte dem Kläger zugewiesen habe und an welchen Tagen dieser den Weisungen konkret (nicht) nachgekommen sei. Somit ist der Beklagte in Beweisnot geraten und hat gegen seine Verpflichtung verstoßen.

Erstes Urteil werden viele als "Druckmittel" nutzen
Die M-SOFT Organisationsberatung ist u.a. spezialisiert auf die korrekte Integration von Zeiterfassungssystemen (https://www.msoft.de/software/zeiterfassung.html). Hierzu gehören Komm- und Gehzeiten sowie erweiterte Branchenlösungen für Service, Bau und Handwerk. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie ein objektives, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem in Ihrem Betrieb implementieren können.
Zeiterfassung

https://www.msoft.de
M-SOFT Organisationsberatung GmbH
Große Str. 10 49201 Dissen am Teutoburger Wald

Pressekontakt
https://dlick.de/
DL Digitale Vertriebs- und Marketingberatung
Am Bach 35 33829 Borgholzhausen


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Tanja Frickenstein-Klinge
23.06.2020 | Tanja Frickenstein-Klinge
Mobiler Kundendienst für den Brandschutz
18.11.2019 | Tanja Frickenstein-Klinge
ERP-Software für den Fahrzeugbau
05.09.2019 | Tanja Frickenstein-Klinge
Lösungen aus einer Hand
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.04.2024 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Psychotherapeuten begrüßen Stärkung der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie
17.04.2024 | Conterganstiftung
"Contergan ist Teil der deutschen Geschichte"
09.04.2024 | Rechtsanwaltskanzlei Büttgenbach
Bußgeldbescheid: Eine Überprüfung lohnt sich!
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 34
PM gesamt: 408.785
PM aufgerufen: 69.365.432