Pressemitteilung von Jens Heidenreich

LV-Doktor: Lebensversicherung kündigen - aber richtig


Politik, Recht & Gesellschaft

Zug/Halle (Saale). 03.02.2012. Mehr als 90 Millionen Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge existieren in der Bundesrepublik. Fast drei Viertel dieser mit einer Versicherung gekoppelten Kapitalanlagen werden vor dem eigentlich vereinbarten Laufzeitende vorzeitig gekündigt. Zahlt die Versicherung den Rückkaufswert aus, dann ist der Schrecken oft groß: Meist haben die Verbraucher mehr als doppelt so viel eingezahlt, als sie nach der vorzeitigen Kündigung ausbezahlt bekommen. Hier kommt LV-Doktor (www.lv-doktor.de), ein Projekt der proConcept AG, ins Spiel.

Mehr Geld bei Lebensversicherung kündigen

LV-Doktor kündigt kapitalbildende Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge professionell. Nach dem Kündigen sind die Verbraucher automatisch Mitglied in der LV-Anspruchsgemeinschaft. Diese vereint die Ansprüche von mehr als 80.000 Mitgliedern, die sich durch die Abrechnung ihrer Lebens- oder Rentenversicherung ungerecht behandelt fühlen, weil sie bedeutend weniger ausgezahlt bekommen haben, als sie insgesamt eingezahlt haben. Wird eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung vorzeitig gekündigt, so erhalten die Verbraucher, wenn sie ihren Vertrag kündigen, oft nur einen geringen Teil ihrer über die Jahre eingezahlten Beiträge zurück, von Zinsen ganz zu schweigen. Diesen Umstand findet LV-Doktor mehr als ungerecht und geht in mehreren hundert Verfahren gerichtlich dagegen vor.

Einzelverfahren und Sammelklagen gegen Lebensversicherer

Insgesamt betreibt LV-Doktor (www.lv-doktor.de) aktuell mehr als 550 Musterverfahren, davon sind 25 Verfahren beim obersten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, anhängig. Außerdem betreibt LV-Doktor derzeit 13 Sammelklagen, die die Ansprüche mehrerer hundert geschädigter Lebensversicherungs- und Rentenversicherungskunden vereinen. Sobald eine verbraucherfreundliche, höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, werden alle ähnlich beziehungsweise gleichgelagerten Fällen nachreguliert. All die Menschen, die sich ebenfalls über den mageren Rückkaufswert erzürnt haben, können so, als Mitglied der LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft, ebenfalls ihr Geld zurück bekommen, das ihnen noch zusteht.
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