Pressemitteilung von Jana Henning

Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Auftraggeber - EU-Kommission erhöht Schwellenwerte zum 01.01.2012


Politik, Recht & Gesellschaft

von Rechtsanwältin Jana Henning, Wollmann & Partner GbR, Berlin

Öffentliche Aufträge sind bereits seit längerem im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben. Dies ist jedoch erst ab bestimmten Schwellenwerten zwingend. Die EU-Kommission setzt dabei alle zwei Jahre die Schwellenwerte unter Berücksichtigung der Stabilität des Euro neu fest.

Mit Verordnung Nr. 1251/2011 vom 30.11.2011 (veröffentl. im Amtsblatt der EU L 319) hat die Europäische Kommission die Schwellenwerte für die europaweite Ausschreibung öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB erneut angehoben. Hiernach sind nunmehr bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ab den folgenden Schwellenwerten öffentliche Ausschreibungen nötig:

Bauaufträge nach der VOB/A: 5.000.000,00 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A und VOF: 200.000,00 EUR
für Sektorenauftraggeber: 400.000,00 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 130.000,00 EUR.

Zwar gilt die EU-Verordnung unmittelbar, allerdings können die EU-Mitgliedsstaaten strengere Maßstäbe für die Vergabe öffentlicher Aufträge festlegen. Bislang haben die neuen Schwellenwerte noch keinen Eingang in die Vergabeverordnung (VgV) gefunden. Nach bisherigen Informationen ist mit einer Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber frühestens im Frühjahr 2012 zu rechnen. Solange gelten in Deutschland folgende Schwellenwerte aus der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) fort:

Bauaufträge nach der VOB/A: 4.845.000,00 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A und VOF: 193.000,00 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 125.000,00 EUR.

Für Sektorenauftraggeber gilt der mit der Verordnung vom 30.11.2011 festgelegte Schwellenwert von 400.000,00 EUR durch Verweisung in § 1 Abs. 2 Sektorenverordnung (SektVO) unmittelbar. Dies bedeutet, dass keine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber notwendig ist und die neuen europäischen Schwellenwerte auch in Deutschland ab sofort unmittelbare Anwendung finden.

Jana Henning
Rechtsanwältin
Wollmann & Partner GbR, Berlin

Der Verfasser ist verantwortlich für den Inhalt des Beitrags.

Kontakt:

Wollmann & Partner GbR Rechtsanwälte und Notare

Meinekestraße 22
10719 Berlin
Telefon +49 30 / 88 41 09 - 0
Telefax +49 30 / 88 41 09 - 30
berlin@wollmann.de

Kanzlei München
Baierbrunner Straße 25
81379 München
Telefon +49 89 37 91 33-07/08
Telefax +49 89 37 91 33-09
muenchen@wollmann.de

http://www.wollmann.de
Wollmann & Partner GbR Rechtsanwälte
Meinekestr. 22 10179 Berlin

Pressekontakt
http://www.wollmann.de
Wollmann & Partner GbR
Meinekestr. 22 10719 Berlin


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Jana Henning
31.01.2013 | Jana Henning
Moderne Fassadengestaltung
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.04.2024 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Psychotherapeuten begrüßen Stärkung der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie
17.04.2024 | Conterganstiftung
"Contergan ist Teil der deutschen Geschichte"
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 63
PM gesamt: 408.814
PM aufgerufen: 69.365.499