Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG - Fehler in Widerrufsbelehrung eröffnet Ausstiegsmöglichkeit
27.02.2012
Politik, Recht & Gesellschaft
Im Rahmen der Weltwirtschaftskrise haben sich verschiedene Anlagenformen, die früher als sicher und renditeträchtig galten, zu Sorgenkindern vieler Anleger entwickelt. So melden sich nunmehr auch Anleger der Firma Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und fragen nach, ob ein Ausstieg aus ihrer Beteiligung möglich ist. Diese wurde von der bekannten Gesellschaft MPC Münchmeyer Petersen Capital aufgelegt und oftmals durch Banken oder freie Finanzberater vertrieben.
Eine Prüfung der Zeichnungsunterlagen durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte hat hierbei ergeben, dass die Widerrufsbelehrung in der Beitrittserklärung der Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG inhaltliche Fehler aufweist. Dies führt dazu, dass Anleger, die die Beteiligung in einer so genannten Haustürsituation gezeichnet haben, diese frei widerrufen und aus der Gesellschaft ausscheiden können.
Hierzu rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: "Die Kapitalanlage in eine Schiffsbeteiligung ist ein langfristige Angelegenheit. Anleger können in der Regel erst nach vielen Jahren aus der Beteiligung ausscheiden. Das Geld ist bis dahin in der Beteiligung festgelegt. Ob sich die Anlage zu einem Erfolg oder einem Totalverlust entwickelt, ist in schwierigen Zeiten nicht sicher abzuschätzen. Da die Anlagegesellschaft in ihrer Widerrufsbelehrung eine irreführende Formulierung verwendet hat, kann die Beteiligung auch heute noch durch Anleger widerrufen werden, die diese in einer so genannten Haustürsituation gezeichnet haben. Dies hat bereits mehrfach der Bundesgerichtshof bei Widerrufsbelehrungen mit einem ähnlichen Wortlaut so entschieden. Auch unsere Kanzlei hat bereits mehrere Urteile gegen Beteiligungsgesellschaften erstritten, die Widerrufsbelehrungen mit einem ähnlichen Wortlaut verwendet hatten."
Anleger, die ihre rechtlichen Möglichkeiten für einen Ausstieg aus der Beteiligung in einen Schiffsfonds prüfen lassen möchten, sollten sich in jedem Fall an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner sind bereits seit mehreren Jahren auf dem Gebiet dem Bank- und Kapitalmarkrechts tätig. Eine Erstberatung ist meist für eine überschaubare Erstberatungsgebühr von 100,00 bis 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer möglich.
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Weiterführende Links:
http://tintemann.de/fct-capital-trust-gmbh-co-beteiligungsfonds-2-kg-kammergericht-bestatigt-fehler-in-widerrufsbelehrung.html
http://tintemann.de/slr-beteiligungsfonds-i-gmbh-co-kg-kammergericht-gibt-eindeutige-hinweise.html
http://tintemann.de/widerrufsbelehrung-der-fct-capital-trust-gmbh-co-beteiligungsfonds-2-kg-fehlerhaft.html
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