Garbe Logimac AG - Das Vorgehen bleibt spannend!
11.09.2012
Politik, Recht & Gesellschaft
Röhlke Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Mandanten gegen die Garbe Logimac AG gerichtlich und außergerichtlich und weisen darauf hin, dass den Anlegern durchaus Schadensersatzansprüche gegen die Garbe Logimac AG zustehen können. Derartige Schadensersatzansprüche berechtigen zur Einstellung der Zahlungen und darüber hinaus zur Rückforderung der bisher gezahlten Einlagen durch die Garbe Logimac AG. "Das Problem ist allerdings, dass nach den bisherigen Verlautbarungen der Garbe AG diese das Geld der Anleger ungesichert an die Konzernmutter Garbe Holding AG verliehen hat und die Garbe Holding AG das Geld letztlich durch Missmanagement verloren hat," meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke und weist auf die möglicherweise unzureichenden Vollstreckungsaussichten selbst im Falle eines obsiegenden Urteils gegen die Garbe AG hin.
Die Garbe Logimac AG wollte mit dem Geld der Anleger Logistikimmobilien errichten und diese dauerhaft vermieten. Zu derartigen Investitionen kam es allerdings nur im kleineren Umfang. Durch Gesellschafterbeschluss im Umlaufverfahren beschloss die Garbe Logimac AG, das noch bei ihr befindliche liquide Kapital in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages an die Konzernmutter Garbe Holding AG zu verleihen. Der Zinssatz dafür sollte fast 10 % betragen ohne Sicherung des Darlehens.
"Es kam, wie es nicht kommen durfte: Die Darlehensnehmerin Garbe Holding AG erwirtschaftete derartige hohe Verluste, dass die Garbe Logimac AG das Darlehen abschreiben musste und die Anleger nunmehr mit einem Totalverlust ihrer Einlage rechnen müssen. Vor diesem Hintergrund ist das Zahlungsbegehren der BIG GmbH umso fragwürdiger", meint Röhlke und rät: "Den hier vertretenen Anlegern zunächst einmal, einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen und sich gegen die Forderung zur Wehr zu setzen. Da die Falschaussagen der von der Firma Garbe Logimac AG eingesetzten Vermittler möglicherweise zu zurechenbaren Schadensersatzansprüchen führen können, bestehen für die Anleger gute Chancen, der Forderung nicht nachkommen zu müssen."
Wie dem Anwalt durch seine Mandanten bekannt wurde, droht die Berliner Inkassogesellschaft mbH (BIG) mit Sitz in Hamburg mit einem Eintrag bei der Schufa Holding AG. Rechtsanwalt Röhlke hierzu: "Hintergrund ist die Beitreibung rückständiger Einlageforderungen, diese rückständigen Forderungen sollen, ergänzt durch eine saftige Inkassogebühr von fast 200,00 EUR, von den atypisch stillen Beteiligten der Garbe Logimac AG beglichen werden. Anderenfalls droht die BIG AG, werden die Anleger bei der Schufa eingetragen."
"Das Vorgehen der Garbe Logimac und der BIG AG ist rechtlich zweifelhaft und moralisch taktlos. Weder dürfen die Anleger so mir nichts, dir nichts bei der Schufa eingetragen werden, noch ist die Forderung der Garbe Logimac AG so eindeutig, wie die BIG GmbH dies vorgibt", meint Christian-H. Röhlke, Rechtsanwalt in Berlin.
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