Pressemitteilung von Inga Forster

Lotto: GWin erhält Lizenz für den Online-Vertrieb


Politik, Recht & Gesellschaft

Lottozahlen im Internet tippen und den Lottoschein gleich online abgeben - das war bisher nur Spielteilnehmern aus wenigen Bundesländern erlaubt. Legale Spielmöglichkeiten im Internet waren nicht vorhanden, bis sich mit der Änderung des Glücksspielstaatsvertrags endlich die Öffnung des Onlinemarktes für alle Bundesländer abzeichnete. Die GWin GmbH hat sich bei den zuständigen Behörden um eine Lizenz für den Online-Vertrieb beworben und nun als einer der ersten Bewerber die Zusage erhalten.

In Kürze kann jeder, der über 18 Jahre alt ist und über einen Internetzugang verfügt, auf http://www.lottowelt.de (http://www.lottowelt.de) Lotto spielen. Der deutsche Lotto-Vermittler GWin bietet mit seiner Onlineplattform die Möglichkeit, bequem von zu Hause aus auf die Gewinnzahlen von Mittwoch oder Samstag zu tippen. Auch die Teilnahme an der europäischen Lotterie EuroJackpot ist über Lotto Welt möglich. Zudem informiert die Website über die aktuellen Lottozahlen, Gewinnchancen und -quoten.

Spielsucht Prävention und Jugendschutz - Seriosität zahlt sich aus

GWin erfüllt die strengen Auflagen für das bundesweite Lottospiel im Internet in vollem Umfang. "Wir haben schon immer größten Wert auf Jugendschutz und umfangreiche Maßnahmen gegen Spielsucht gelegt", sagt Geschäftsführer Axel Glöckle. "Dass wir nun als einer der ersten Anbieter die bundesweite Online-Vertriebs-Lizenz erhalten, freut uns deshalb sehr."

Staatlich lizenzierte Glücksspiel-Angebote im Internet

Seit 2005 bietet GWin die in Deutschland zugelassenen Glücksspiel-Produkte an. Einer der wichtigen Vertriebswege wurde jedoch im Jahr 2008 mit dem damaligen Glücksspielstaatsvertrag untersagt. Der Gesetzgeber wollte damit die illegalen Glückspiele eindämmen, den Jugendschutz verstärken und der Entstehung der Spielsucht vorbeugen. Diesen Auftrag zu erfüllen, wurde aber durch die Vielzahl illegaler, unseriöser bzw. nicht zugelassener Anbieter im Internet unmöglich. Vor diesem Hintergrund wurde im aktuellen Glücksspieländerungsstaatsvertrag der Online-Vertrieb mit strengen Auflagen versehen, jedoch für lizenzierte Unternehmen grundsätzlich wieder genehmigt. Die Erlaubnis gilt, außer in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, bundesweit für fünf Jahre. In Nordrhein-Westfalen wurde der neue Glücksspieländerungsstaatsvertrag noch nicht ratifiziert; in Schleswig-Holstein ist nach dem dortigen Glücksspielgesetz die Vermittlung auch ohne Genehmigung zulässig.
lotto lotto online spielen lotto spielen online lotto spielen lotto internet lotto 6 aus 49 eurojackpot lotto am samstag lotto am mittwoch deutsches lotto glücksspielstaatsvertrag gwin online-vertrieb vertriebslizenz

http://www.lottowelt.de
GWin GmbH
Elwertstr. 3 70372 Stuttgart

Pressekontakt
http://www.lottowelt.de
GWin GmbH
Elwertstr. 3 70372 Stuttgart


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Inga Forster
06.06.2014 | Inga Forster
Konferenz planen? Easy!
15.05.2014 | Inga Forster
Tue Gutes und rede darüber
23.04.2014 | Inga Forster
Bei Telefon und Internet sparen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
23.04.2024 | Annette Dobesch - Agentur für Content und Design
Europas verdrängter Krieg lehrt Verantwortung für Frieden
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 31
PM gesamt: 408.975
PM aufgerufen: 69.370.364