Lotto: GWin erhält Lizenz für den Online-Vertrieb
25.09.2012
Politik, Recht & Gesellschaft
Lottozahlen im Internet tippen und den Lottoschein gleich online abgeben - das war bisher nur Spielteilnehmern aus wenigen Bundesländern erlaubt. Legale Spielmöglichkeiten im Internet waren nicht vorhanden, bis sich mit der Änderung des Glücksspielstaatsvertrags endlich die Öffnung des Onlinemarktes für alle Bundesländer abzeichnete. Die GWin GmbH hat sich bei den zuständigen Behörden um eine Lizenz für den Online-Vertrieb beworben und nun als einer der ersten Bewerber die Zusage erhalten.
In Kürze kann jeder, der über 18 Jahre alt ist und über einen Internetzugang verfügt, auf http://www.lottowelt.de (http://www.lottowelt.de) Lotto spielen. Der deutsche Lotto-Vermittler GWin bietet mit seiner Onlineplattform die Möglichkeit, bequem von zu Hause aus auf die Gewinnzahlen von Mittwoch oder Samstag zu tippen. Auch die Teilnahme an der europäischen Lotterie EuroJackpot ist über Lotto Welt möglich. Zudem informiert die Website über die aktuellen Lottozahlen, Gewinnchancen und -quoten.
Spielsucht Prävention und Jugendschutz - Seriosität zahlt sich aus
GWin erfüllt die strengen Auflagen für das bundesweite Lottospiel im Internet in vollem Umfang. "Wir haben schon immer größten Wert auf Jugendschutz und umfangreiche Maßnahmen gegen Spielsucht gelegt", sagt Geschäftsführer Axel Glöckle. "Dass wir nun als einer der ersten Anbieter die bundesweite Online-Vertriebs-Lizenz erhalten, freut uns deshalb sehr."
Staatlich lizenzierte Glücksspiel-Angebote im Internet
Seit 2005 bietet GWin die in Deutschland zugelassenen Glücksspiel-Produkte an. Einer der wichtigen Vertriebswege wurde jedoch im Jahr 2008 mit dem damaligen Glücksspielstaatsvertrag untersagt. Der Gesetzgeber wollte damit die illegalen Glückspiele eindämmen, den Jugendschutz verstärken und der Entstehung der Spielsucht vorbeugen. Diesen Auftrag zu erfüllen, wurde aber durch die Vielzahl illegaler, unseriöser bzw. nicht zugelassener Anbieter im Internet unmöglich. Vor diesem Hintergrund wurde im aktuellen Glücksspieländerungsstaatsvertrag der Online-Vertrieb mit strengen Auflagen versehen, jedoch für lizenzierte Unternehmen grundsätzlich wieder genehmigt. Die Erlaubnis gilt, außer in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, bundesweit für fünf Jahre. In Nordrhein-Westfalen wurde der neue Glücksspieländerungsstaatsvertrag noch nicht ratifiziert; in Schleswig-Holstein ist nach dem dortigen Glücksspielgesetz die Vermittlung auch ohne Genehmigung zulässig.
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