Pressemitteilung von Andreas Dr. Hövelmann

Wasserschaden wegen Versprödung an Panzerschlauch


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Schon häufig wurde von http://www.dr-hoevelmann.de über Panzerschläuche berichtet und darüber, dass wir als Gutachter bereits eine Reihe von Wasserschäden zu bearbeiten hatten, bei denen ein Panzerschlauch eine Rolle gespielt hat. Der hier vorliegende Fall ist aber in gewisser kurios.

Geschädigt wurde ein Wohnhaus, bei dem es zu einem Wasseraustritt im Badezimmer des Obergeschosses gekommen war. Die Hausbesitzer waren verreist, als Nachbarn feststellten, dass Wasser aus der Decke der Hauseingangs-Überdachung tropfte. Die herbeigerufene Feuerwehr stellte dann fest, dass ein Panzerschlauch im besagten Badezimmer undicht geworden war. Der Panzerschlauch diente der Versorgung eines Waschtisches mit Wasser, wobei das Wasser aus der Warmwasser-Versorgung des Hauses stammte. Der Panzerschlauch war dem Druck des Leitungswassernetzes ausgesetzt, so dass eine erhebliche Menge an Wasser austrat. Da niemand zu Hause war, wurde der Schaden zunächst nicht bemerkt, weshalb das Haus überflutet werden konnte.

Ein Panzerschlauch besteht eigentlich aus einem aus Gummi oder Kunststoff bestehenden "inneren" Schlauch, der mit einem Drahtgeflecht umgeben ist. Wegen des Drahtgeflechts ist der innere Schlauch nicht zu sehen. Für die Untersuchung des Panzerschlauchs haben wir das Drahtgeflecht an der Stelle des Wasseraustritts entfernt, so dass der innere Schlauch zum Vorschein kam. Es zeigte sich, dass aus dem Schlauch größere Stücke herausgebrochen waren. Die mikroskopische Untersuchung ergab, dass mulitple Risse im Bereich der Leckage vorhanden waren. Bei einer Knickung des Schlauchs brach dieser durch. Fasste man ihn an, zebröselte seine Oberfläche. Der Schlauch war vollkommen versprödet und zwar auf seiner ganzen Länge. Es war somit nur eine Frage der Zeit bis zum Eintritt des Wasserschadens.

Die Versprödung hätte nicht eintreten dürfen, so dass davon auszugehen ist, dass für den Schlauch minderwertiges Material verwendet worden ist. Auffällig ist auch, dass der Schlauch kein Prüfzeichen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) aufweist, was nach den technischen Regeln - vorliegend u.a. dargestellt durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Verbindung mit der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) - eigentlich erforderlich wäre. Es wurde also ein "no-name"-Produkt verwendet, was die dargestellten Folgen hatte.

Mehr zu dem Fall: http://www.dr-hoevelmann.de/projektbeispiele/wassersch %C3%A4den/wasserschaden-wegen-verspr%C3%B6dung-an-panzerschlauch/

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Dr. Hövelmann - Sachverständige & Gutachter
Küppershofweg 15 52072 Aachen

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