Pressemitteilung von Katja Rheude

Gewerbezulassungen: Wie gewonnen, so zerronnen?


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Wer ein Unternehmen gründen will, braucht neben der persönlichen Einsatzbereitschaft auch den nötigen bürokratischen Durchblick. Denn die Zulassung eines Gewerbes ist ein komplizierter und aufwändiger Prozess. Zudem kann der Unternehmer diese Bewilligung bei bestimmten Verstößen wieder verlieren - mit weit reichenden Folgen. Welche Regelungen Selbstständige beachten müssen, um Ärger mit dem Ordnungsamt zu vermeiden, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Auf dem Weg von einer viel versprechenden Geschäftsidee zur Eröffnung des eigenen Unternehmens gibt es in Deutschland so einige Hürden. Damit der Start reibungslos verläuft, ist es unverzichtbar, sich mit den Bestimmungen der Gewerbeordnung und als Handwerker mit der Handwerksordnung vertraut zu machen. "Im Prinzip steht die Gründung eines eigenen Betriebs zwar nach dem Gesetz jedem frei", sagt Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Allerdings dürfen bestimmte Gewerbe nur mit einer behördlichen Zulassung betrieben werden." In einigen Wirtschaftszweigen reicht der Gewerbeschein also nicht aus, der Staat verlangt außerdem eine Gewerbeerlaubnis. Diese Sonderregelung hat den Zweck, die Allgemeinheit sowie die Mitarbeiter des Betriebs zu schützen.

Führungszeugnisse, Meisterprüfungen, Hygiene-Schulungen
Besondere Zulassungsvoraussetzungen werden von den verschiedensten Berufsgruppen verlangt. Dazu zählen unter anderem Betreiber von Güterkraftverkehrsunternehmen, Spiel-hallen, Pflegediensten, Reisebüros, Fahrschulen, aber auch Gastronomen, Anlageberater, Bewachungsdienstleister, Makler, Taxi-Unternehmer, Heilpraktiker und viele Handwerker.
"Auskünfte, ob überhaupt eine Gewerbeerlaubnis bzw. welche Zulassungsvoraussetzungen für den geplanten Betrieb notwendig sind, erteilt die IHK und für Handwerker die Handwerkskammer", erläutert die D.A.S. Expertin das Vorgehen. Die Voraussetzungen sind jeweils abhängig von der Art des Gewerbes: Bei den Vertrauensgewerben wie zum Beispiel dem Gebrauchtwarenhandel mit hochwertigen Gütern, Partnervermittlungen, Makler- oder Reisebüros, prüfen die Behörden vor allem die Zuverlässigkeit des Unternehmers. "Existenzgründer in diesem Bereich müssen sowohl ein polizeiliches Führungszeugnis als auch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorlegen", erklärt die D.A.S. Juristin.
Handwerker benötigen meist einen Nachweis ihrer bestandenen Meisterprüfung. Er ist für den Eintrag in der Handwerksrolle erforderlich (HandwO §§ 1,7). Von Gastronomen wird gefordert, dass sie bei der IHK eine Schulung über lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften absolvieren (GastG § 4).

Bei Steuerschulden droht der Verlust der Zulassung
Doch die Frage, ob ein Existenzgründer die Gewerbeerlaubnis bekommt, ist nicht die einzige Unsicherheit. Denn es ist keineswegs gewährleistet, dass er sie auch für immer behalten darf: Das Ordnungsamt kontrolliert Betriebe routinemäßig auf die Einhaltung der Vorschriften. Auch, wenn die Beamten einen Hinweis erhalten, dass etwas nicht stimmt, gehen sie dem Verdacht nach. Stellen sie tatsächlich Verstöße fest, können sie dem Unternehmer die Gewerbeerlaubnis entziehen, wenn beispielsweise eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit befürchtet wird, weil ein Betrieb die Regeln der Lebensmittelhygiene nicht einhält. Eng werden kann es aber auch für Firmen, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. "Unternehmer, die hohe Steuerschulden anhäufen, Steuererklärungen nicht rechtzeitig einreichen oder Sozialversicherungsabgaben zu spät abführen, bekommen Schwierigkeiten", warnt die D.A.S. Rechtsexpertin. "In solchen Fällen gehen die Behörden davon aus, dass das Gewerbe nicht zuverlässig geführt wird." Dann drohen Abmahnungen, Bußgelder und schlimmstenfalls ein Gewerbeuntersagungsverfahren. Die Folgen sind unter Umständen gravierend: Das Amt kann dem Betroffenen die Ausübung eines bestimmten Gewerbes oder sogar jedwede unternehmerische Tätigkeit untersagen (§ 35 Absatz 1 Gewerbeordnung). Ein Antrag auf Wiedergestattung der Ausübung der selbstständigen Arbeit kann frühestens ein Jahr später gestellt werden. Doch damit der Antrag Aussicht auf Erfolg hat, muss glaubhaft gemacht werden, dass die frühere Unzuverlässigkeit inzwischen kein Thema mehr ist.

Unternehmer können sich wehren
Doch soweit muss man es nicht kommen lassen: Wenn das Verfahren eingeleitet wird, hat der Unternehmer zunächst zwei Wochen Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. "Er sollte die Situation unbedingt ernst nehmen und sofort reagieren", rät die D.A.S. Juristin. Vieles lässt sich im Gespräch mit den Behörden noch lösen: Sofern ein wirtschaftlicher Engpass die Probleme verursacht hat, kann es zum Beispiel sinnvoll sein, einen Sanierungsplan vorzulegen. Es lohnt sich, auch zur zuständigen IHK Kontakt aufzunehmen. Die Kammer muss vor der Untersagung angehört werden und kann dem Unternehmer womöglich helfen, das Verfahren noch abzuwenden. Wenn das Gewerbe aber trotzdem untersagt wird, hat der Unternehmer die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Klage einzureichen.
Ein Rechtsstreit kann allerdings teuer werden: Angenommen, ein Metzger verliert seine Gewerbeerlaubnis, weil sein Betrieb nach Auffassung der Behörden nicht der Lebensmittelhygi-ene-Verordnung entspricht. Bei einem Jahresgewinn von 75 000 Euro müsste er alleine für den einstweiligen Rechtsschutz mit Anwaltskosten von rund 3500 Euro rechnen, ehe er seine Metzgerei wieder öffnen kann.
Rechtsschutzversicherungen, die einen so genannten Verwaltungs-Rechtsschutz beinhalten, können hier helfen. Diese Police springt bei Streitigkeiten über die Erteilung oder den Entzug der Gewerbezulassung ein. Wenn es zu Problemen kommt, übernimmt die Versicherung alle Prozesskosten - und der Unternehmer hat zumindest diese Sorge weniger.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter http://www.das-rechtsportal.de.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.929

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials "Fotolia" als Quelle an - vielen Dank!



Weitere Informationen:

D.A.S. Anne Kronzucker
Tel 089 6275-1613
Fax 089 6275-2128
E-Mail: anne.kronzucker@ergo.de
http://www.das.de

HARTZKOM Katja Rheude
Tel 089 998 461-24
Fax 089 998 461-20
Anglerstraße 11. 80339 München
E-Mail: das@hartzkom.de

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter http://www.das.de.
D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Gewerbezulassung

http://www.das.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Thomas-Dehler-Str. 2 81728 München

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Anglerstr. 11 80339 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Katja Rheude
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.04.2024 | Solutiance AG
gibt Konzernzahlen für FY 2023 bekannt
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 408.860
PM aufgerufen: 69.365.648