Pressemitteilung von Felicitas Vorwerk

Berufsunfähigkeitsversicherung


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Gesetzlichen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente haben nur noch Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Alle anderen können nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen. Hier liegt der Unterschied im Detail. Eine Berufsunfähigkeit bezieht sich auf einen bestimmten Beruf. Eine Erwerbsminderung auf die generelle Erwerbstätigkeit.

Darum ist es umso wichtiger, privat vorzusorgen. Wer nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, braucht finanzielle Mittel, um seinen Lebensstandard trotzdem aufrecht zu erhalten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Der Glaube, dass bei Berufsunfähigkeit auch die Fixkosten sinken, ist durchaus falsch. Denn häufige Arztbesuche oder ggf. auch Umbauten im Haus oder der Wohnung können die Kosten in das Unermessliche treiben.

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Autor: P. Dadgar
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Im Setzling 35 61440 Oberursel

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