Tipps zur Unternehmensführung: Insolvenz vermeiden
20.01.2015
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
In der Praxis sind oft die kleinen und mittelständischen Unternehmen von einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit betroffen. Werden die finanziellen Probleme und Engpässe nicht gelöst, folgt eine Insolvenz. Dabei ist die Insolvenz der letzte Schritt in der Kette. Mit den richtigen Tipps kann sich die Insolvenz auch in schwere Situationen abwenden lassen.
Aktuelle Zahlen als Grundlage
Der wichtigste Schritt ist, die Gefährdung des eigenen Unternehmens zu vermeiden. Hier gibt es einige Punkte, die sich schnell umsetzen lassen und die jedem Geschäftsführer bekannt sein sollten. Es spielt keine Rolle, welche Größe das Unternehmen hat. Eine umfassende und vor allem wahrheitsgemäße Buchhaltung zeigt eine Insolvenz immer vorher an. Aus diesem Grund sollte die Buchhaltung stets aktuell und vor allem vollständig sein. Viele Unternehmer nutzen die Dauerfristverlängerung und geben ihre Unterlagen erst später an das zuständige Steuerbüro und Finanzamt. Das hat jedoch zur Folge, dass die Zahlen auch mit einer Verzögerung beim Geschäftsführer eintreffen. Hier lässt sich am besten eine drohende Zahlungsunfähigkeit abschätzen. Als Geschäftsführer müssen Sie demnach immer Kenntnis von Ihrem Unternehmenszahlen haben, diese kontrollieren und stets überprüfen.
Sanierung nach Plan
Kommt es doch zu einer Schieflage, muss diese aktiv beseitigt werden. Schwierigkeiten lassen sich nicht ignorieren und sind oftmals auf eine Schwachstelle in der Unternehmensführung zurückzuführen. Manche Gründer überschätzen sich einfach in ihren betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten. Eine professionelle Unterstützung kann hier viel bewirken. Zögern Sie nicht vor dem Rat kompetenter Fachleute, die Ihr Unternehmen beurteilen. Erkundigen Sie sich über die aktuelle Lage und schöpfen Sie das Potenzial des Unternehmens vollkommen aus. Mit einem Sanierungsplan lässt sich auch vorher die Insolvenz abwenden. Viele Gläubiger lassen sich auf ein persönliches Angebot oder eine Ratenzahlung ein, wenn sie richtig darauf angesprochen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Rechtsanwälte und einem Fachanwalt für Insolvenzrecht in den Büros in Eislingen, Leonberg, Stuttgart und Tübingen unter der Telefonnummer: 0711 / 490 042 14.
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