Pressemitteilung von Matthias Bommer

Vorfinanzierung für Pflegedienstleistungen


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

(Dresden, 29. Januar 2015) Zunehmend wird die Frage nach der Entwicklung des deutschen Gesundheitssystems von der Entwicklung der Altersstruktur bestimmt. In den letzten Jahren ist das gesellschaftliche Phänomen demografischer Wandel mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Bis zum Jahr 2050 ist mit einem Rückgang der Bevölkerungszahl in Deutschland um 16 Prozent zu rechnen. Der Großteil der etwa 75 Millionen Einwohner wird dann bereits jenseits des Renteneintrittsalters sein. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist bereits heute so hoch wie nie zuvor - etwa 2,5 Millionen Menschen in Deutschland sind aktuell pflegebedürftig. Bis 2050 wird sogar ein Anstieg von 80 Prozent der Menschen prognostiziert, die Hilfestellungen von Dritter in Anspruch nehmen. Auch auf den Arbeitsmarkt in Deutschland wird der demografische Wandel weitreichende Auswirkungen haben. Durch den erheblichen Alterungsprozess und die längere Lebensdauer kommt es gerade im Gesundheitsbereich zu tiefgreifenden Veränderungen. Für mehr Pflegebedürftige, die aufgrund der Entwicklung der medizinischen Versorgung ein höheres Alter erreichen, wird mehr medizinisches Personal benötigt. Der Bedarf an medizinischen Dienstleistungstätigkeiten wird sich erheblich erhöhen, was zu einem Personalmangel bei Pflegekräften führt. Dies hat zur Folge, dass auf eine immer größere Anzahl Pflegebedürftiger eine immer geringere Anzahl von Pflegekräften kommt. Wie Modellsituationen des Statistischen Bundesamtes zeigen, werden im Jahr 2025 rund 152.000 Pflegekräfte fehlen, um die hohe Zahl an Krankenhauspatienten sowie Pflegebedürftigen zu versorgen. Jedoch entstehen aufgrund der Annahmen in kaum einer anderen Branche so viele Jobs, wie in dem Sektor Pflege. Dabei entscheiden sich immer mehr Pflegekräfte für die Selbständigkeit als freiberufliche Pflegekraft. Das riesige Innovationspotenzial bietet in der gesundheitlichen Pflege und Vorsorge neue Chancen für die Selbstständigkeit und lässt den Markt für freiberufliche Pflegekräfte stark anwachsen.

Sofortige Liquidität mit dem Bezahlservice RECHNUNG48

Menschen täglich zu einem besseren Leben zu verhelfen ist die Intention von Pflegedienstleistern, die gerade deswegen ihre Arbeit und Tätigkeit so sehr lieben. Jedoch haben es Unternehmen und Dienstleister gerade in der Branche Pflege oftmals schwer. Viele Unternehmen und Dienstleister scheitern trotz einer strategischen Planung und einem sehr guten Firmenkonzept an den hohen Kundenanforderungen. Das Produkt beziehungsweise die Dienstleistung soll nicht nur immer günstiger, sondern auch einem späten Zahlungsziel angeboten werden. Für Selbstständige Pflegekräfte, die auf Vorleistung arbeiten, ist das jedoch nahezu unmöglich zu bewerkstelligen. Selbstständige werden bei den meisten Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschlossen, da die Finanzierung aufgrund der geringen Umsätze für viele Anbieter unwirtschaftlich ist oder entsprechende Sicherheiten fehlen. Hierbei kann die alternative Finanzierungsmethode Factoring unterstützen. Mit Factoring erzielen Unternehmen fortlaufende Liquidität. Speziell für Selbständige, Freiberufler und Freelancer wurde der Bezahlservice RECHNUNG48 ins Leben gerufen, der sich an mit Forderungen gegenüber gewerblichen Kunden richtet. Die Umsetzung ist einfach, schnell und enthält keine zusätzlichen Gebühren oder Zinsen. Zusätzlich enthält die Leistung einen Schutz gegen eventuellen Forderungsausfall sowie die komplette Übernahme des Debitorenmanagement.

So funktioniert der Ablauf von RECHNUNG48 für Selbstständige und Freiberufler

Der Unternehmer informiert das Factoring-Institut über seinen Finanzierungsbedarf und registriert sich dafür mit seinen persönlichen Daten unter http://www.rechnung48.de. Danach erhält er den Finanzierungsvertrag, in dem die Registrierungsdaten ergänzt und die Bankverbindung angegeben werden müssen. Der unterzeichnete Vertrag wird direkt per E-Mail an den zuständigen Kundenbetreuer gesendet, der sich innerhalb von 24 Stunden beim Unternehmer meldet und mit ihm gemeinsam den Ablauf und die Einreichung weiterer Unterlagen abstimmt. Umgehend nach der Entscheidung zur Machbarkeit einer Factoringfinanzierung kommt der Factoringvertrag zustande. Wie gewohnt stellt der Selbstständige nach erbrachter Leistung seine Rechnungen an den Kunden und sendet eine Kopie an den Factor zu. Innerhalb von 48 Stunden erhält er den Rechnungsbetrag abzüglich der Gebühr ausgezahlt. Die sofortige Auszahlung des Rechnungsbetrages sorgt für den Selbstständige, Freiberufler oder Freelancer eine verbesserte Liquidität.
Weitere Informationen gibt es unter http://www.rechnung48.de.
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http://www.elbe-factoring.de
Elbe-Factoring GmbH
Karcherallee 19 01277 Dresden

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