Vereine und die Steuererklärung
27.05.2016
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
n einem regelmäßigen Drei-Jahres-Zeitraum prüft das Finanzamt, ob trotz der Gemeinnützigkeit Steuern für wirtschaftliche Aktivitäten angefallen sind. Kommt das infrage, ist der Verein verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die vorgelegte Erklärung kann dazu führen, dass auch für weiter zurückliegende Jahre Steuererklärungen nachgereicht werden müssen. Werden bereits in jedem Jahr Steuern gezahlt, muss jährlich die elektronische Steuererklärung erstellt werden. Dazu tritt die Erklärung zur Gemeinnützigkeit mit dem entsprechenden Vordruck jeweils im Drei-Jahres-Turnus. Liegt der Verein mit seinen Erträgen unterhalb der steuerlichen Freigrenzen, wird das Finanzamt nicht an die Vorlage der Körperschafts- und Gewerbesteuererklärung erinnern.
Über das Thema Steuerpflicht und Verein informiert die Steuerkanzlei Jürgen-Dieter Körnig in Mannheim.
Gemeinnützigkeit und Steuern
Erfüllt der Verein nach Anmeldung beim Finanzamt die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit, kann er Steuervorteile nutzen. Dazu gehört die Steuerbefreiung für den Zweckbetrieb ebenso wie für den wirtschaftlichen Betrieb bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer, wenn das Limit von 35.000 Euro pro Kalenderjahr nicht überschritten wird.
Für Umsätze des Zweckbetriebs wird der ermäßigte Satz der Umsatzsteuer angerechnet.
Steuerfreiheit gilt für Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie weitere Steuerarten. Im Anerkennungs- und Überprüfungsverfahren prüft das Finanzamt spätestens 18 Monate nach der Vereinsgründung, ob die Vereinssatzung und die Aktivitäten des Vereins der Gemeinnützigkeit entsprechen. Das wird über eine Steuererklärung realisiert. Die jährliche Körperschaftsteuererklärung wird dann notwendig, wenn der Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreibt, mit der er der Besteuerung unterliegt.
Für Steuerfragen im Verein steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
Herr Jürgen-Dieter Körnig
O4 5
68161 Mannheim
Deutschland
fon ..: 0621 10069
fax ..: 0621 13358
web ..: http://www.stb-koernig.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag
Pressekontakt
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
Herr Jürgen-Dieter Körnig
O4 5
68161 Mannheim
fon ..: 0621 10069
web ..: http://www.stb-koernig.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag
Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Herr Jürgen-Dieter Körnig
10.07.2017 | Herr Jürgen-Dieter Körnig
Besteht die Chance zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung?
Besteht die Chance zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung?
07.04.2017 | Herr Jürgen-Dieter Körnig
Deutschland: Vorreiter für schadstoffarme Fahrzeuge?
Deutschland: Vorreiter für schadstoffarme Fahrzeuge?
13.03.2017 | Herr Jürgen-Dieter Körnig
Der Pkw-Unfall auf dem Weg zur Arbeit als steuerliche Variante
Der Pkw-Unfall auf dem Weg zur Arbeit als steuerliche Variante
02.02.2017 | Herr Jürgen-Dieter Körnig
Auswertung mit Nutzen für den Betrieb
Auswertung mit Nutzen für den Betrieb
20.01.2017 | Herr Jürgen-Dieter Körnig
Wenn die Sektkorken knallen
Wenn die Sektkorken knallen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.04.2024 | JS Research
Nachfrageaussichten für Kupfer längerfristig günstig
Nachfrageaussichten für Kupfer längerfristig günstig
19.04.2024 | Solutiance AG
gibt Konzernzahlen für FY 2023 bekannt
gibt Konzernzahlen für FY 2023 bekannt
19.04.2024 | Century Lithium Corp.
Century Lithium informiert über den Aktuellen Stand der Machbarkeitsstudie
Century Lithium informiert über den Aktuellen Stand der Machbarkeitsstudie
19.04.2024 | Klondike Gold Corp.
Explorationsprogramm 2024 von Klondike Gold in gesamtem Konzessionsgebiet im Gange
Explorationsprogramm 2024 von Klondike Gold in gesamtem Konzessionsgebiet im Gange