Pressemitteilung von Frank Roth

In Würde sterben


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Seit etwa 25 Jahren gibt es in Deutschland die Hospizbewegung, Palliativstationen für Sterbenskranke findet man mittlerweile flächendeckend im gesamten Bundesgebiet. Viele Initiativen setzen sich heute dafür ein, dass Menschen unter würdigen Bedingungen sterben können. Das Hauptanliegen von Palliativbetreuern etwa ist die ganzheitliche Betrachtung des Menschen, dessen Leben zu Ende geht. Und zur Würde gehört nicht zuletzt, dass Ärzte und Angehörige seine Wünsche respektieren müssen.

Ärzte müssen Patientenverfügungen befolgen

Beim Thema Patienten-Autonomie gibt es aber noch immer große Unsicherheiten. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die Angehörigen bei einer schweren Erkrankung automatisch handlungsbevollmächtigt sind. Wolfgang Putz, Rechtsanwalt aus München, korrigiert diese Meinung: "Wer über 18 Jahre alt ist, hat nach deutschem Recht keinen rechtlichen Vertreter mehr. Er sollte also mit einer Vorsorgevollmacht einen Vertreter bestimmen und diesem mit einer Patientenverfügung Vorgaben für Behandlungsentscheidungen bei schwerster Krankheit geben." Diese bevollmächtigte Person müsse dann, so Wolfgang Putz, mit den Ärzten Entscheidungen über die Behandlung unter strikter Beachtung des Willens des Patienten treffen. Hält sich der Arzt nicht daran, kann der Bevollmächtigte des Patienten Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen.

Vorsorge für den letzten Gang

Nicht nur das Ende des Lebensweges, auch der Abschied vom Leben selbst ist heute kein Tabuthema mehr, viele Menschen wollen ihn nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen. "Zum einen entlastet so eine Versicherung die Hinterbliebenen finanziell, weil sie die Kosten für die Beisetzung und andere direkt mit dem Tod verbundene Ausgaben abdeckt", erläutert Andrea König-Uber von den Ergo Direkt Versicherungen die Vorteile. "Zum anderen kann damit eine angemessene Bestattung sichergestellt werden." Die entsprechende Vereinbarung wird dann direkt mit dem Bestatter getroffen.

Bildmaterial und Bildunterschriften zu dieser Meldung finden Sie unter http://www.pressetreff.de/?p=detail &tid=15858.

Weitere Meldungen finden Sie auf der Presseseite von ERGO Direkt unter http://www.ergodirekt.de/presse.

Pressekontakt

Frank Roth
Leiter Unternehmenskommunikation
ERGO Direkt Versicherungen
Karl-Martell-Straße 60
90344 Nürnberg

Tel.: 0911 / 148 3231
Fax: 0911 / 148 1667
E-Mail: presseservice@ergodirekt.de
Webseite: http://ergodirekt.de/presse

Facebook: http://www.facebook.com/ERGO.Direkt
Twitter: http://twitter.com/ERGODirekt
YouTube: http://www.youtube.com/ERGODirekt
Xing: https://www.xing.com/companies/ergodirektversicherungen

ERGO Direkt Versicherungen Sterbegeldversicherung

http://ergodirekt.de/presse
ERGO Direkt Versicherungen
Karl-Martell-Straße 60 90344 Nürnberg

Pressekontakt
http://ergodirekt.de/presse
ERGO Direkt Versicherungen
Karl-Martell-Straße 60 90344 Nürnberg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Frank Roth
12.12.2011 | Frank Roth
Mobile Angebote von Versicherungen
23.11.2011 | Frank Roth
Sicherheit im Internet
11.11.2011 | Frank Roth
Kuriose Versicherungsfälle
12.09.2011 | Frank Roth
Die verdrängte Gefahr
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.04.2024 | Solutiance AG
gibt Konzernzahlen für FY 2023 bekannt
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 408.860
PM aufgerufen: 69.365.633