Pressemitteilung von Monika Walther

Die vorausgefüllte Steuererklärung kommt


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Die Software der Steuerverwaltung wird im Rahmen des Vorhabens KONSENS von Bund und Ländern vereinheitlicht und modernisiert. Dieses auf Dauer angelegte Vorhaben beinhaltet auch die elektronische vorausgefüllte Einkommensteuererklärung.

Die dem Finanzamt für das aktuelle Veranlagungsjahr vorliegenden Daten werden automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung übertragen. Die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen sowie die Grundinformationen werden dann in einer ersten Stufe bereits vorausgefüllt zur Verfügung gestellt.
Nach Prüfung und Ergänzung der Angaben sendet der Steuerpflichtige seine Einkommensteuererklärung dann an das Finanzamt. Das kostenlose elektronische Serviceangebot der Finanzverwaltung soll erstmals im Laufe des Jahres 2013 allen interessierten Bürgern in einer ersten Stufe zur Verfügung gestellt werden.

Über MWS-Buchhaltungsservice:
MWS-Buchhaltungsservice mit Sitz in Tutzing am Starnbergersee, hat sich von Anfang an auf Buchhaltungslösungen für kleine und mittlere Unternehmen konzentriert und verfügt daher über umfassende Kenntnis der Herausforderungen seiner Zielkunden. Der Buchhaltungsdienstleister ist mittlerweile ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen unter den bundesweit agierenden Buchhaltungsserviceanbietern. Außerdem verfügt MWS-Buchhaltungsservice über eine mehr als 20-jährige Erfahrung als spezialisierte Outsourcing Unternehmenseinheit mit Buchhaltungsservice.

In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater-Pool unterstützt der MWS-Buchhaltungsservice Kunden und Mandanten bei allen Aufgaben des Rechnungswesens, Jahresabschluss, Bilanz, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung im Bereich von klassischem, temporärem, online und mobilem Buchhaltungsservice im Rahmen des § 6 Abs.4 StBerG. Es werden keine Rechts- und Steuerberatungen durchgeführt.

Weitere Informationen finden Interessierte unter http://www.mws-buchhaltungsservice.de/
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