Pressemitteilung von Dipl.-Bw. Eckart Achauer

Compliance im Einkauf besonders relevant


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Berlin, 30.04.2017 - In den Einkaufsabteilungen deutscher Firmen werden Milliarden umgesetzt. Viele Lieferanten stehen unter einem enormen Druck, ihre Waren und Dienstleistungen zu verkaufen. Da ist die Versuchung groß, bisweilen mit unlauteren Methoden einen Auftrag zu generieren.

Daher ist besonders der Einkauf für Regelverstöße anfällig. Hier können unsichere Verträge sowie unethisches Verhalten von Lieferanten Korruption und Verstöße gegen das Kartellrecht begünstigen. Nicht immer ist kriminelle Energie seitens des Einkaufs im Spiel, oftmals wissen die Einkäufer nicht, ob sie sich bereits in einer rechtlichen Grauzone befinden. Laut einer Umfrage des Allensbach-Instituts kommen Überschreitungen von gesetzlichen Regelungen am häufigsten in der Einkaufsabteilung vor, noch vor der Vertriebs- oder der Finanzabteilung.

Lieferanten können ein großes Risiko für Unternehmen darstellen.

Für den Einkauf ist es daher von größter Bedeutung, dass die Lieferanten nach ethischen Grundsätzen arbeiten, da deren Verstöße ein großes Risiko für Unternehmen darstellen. Wenn Unternehmen Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Lieferanten eingehen, die beispielsweise gegen Arbeitsrichtlinien (Kinderarbeit, Nichteinhaltung von Arbeitssicherheitsvorgaben) verstoßen und strafrechtlich verfolgt werden, können enorme Reputationsschäden für das einkaufende Unternehmen entstehen. Eine Verurteilung des Lieferanten kann zudem zu Lieferausfällen führen.

Die intensive Prüfung der Lieferkette ist unerlässlich.

Frühzeitige und umfassende Informationen über bestehende oder potentielle Lieferanten können vor allem bei Partnern im Ausland oder aus anderen Kulturkreisen verhindern, dass das Unternehmen gegen Compliance-Richtlinien verstößt. Der Wirtschaftlich Berechtigte eines Unternehmens ist häufig nicht sofort und auf einen Blick erkennbar. Dies gilt vor allem dann, wenn eine weitläufige internationale Verflechtungsstruktur vorliegt, die zwangsläufig geprüft werden muss. In solchen Fällen ist es für den Einkaufsentscheider wichtig, genügend Zeit für die Recherche über den potentiellen Lieferanten und die Ermittlung des Wirtschaftlich Berechtigten einzuplanen.

Einkauf und Compliance müssen enger zusammen arbeiten.

Die Unternehmensleitung muss die Zusammenarbeit der Abteilungen Einkauf und Compliance fördern. Bei der Geschäftsabwicklung können sich beide Seiten sinnvoll ergänzen, wenn es beispielweise um die Festlegung und Einhaltung von Prozessvorgaben geht. Das Ziel sollte stets eine hohe Transparenz im Beschaffungsprozess sein.

Voraussetzung ist stets die Identifizierung der relevanten Risiken.

Im Rahmen eines spezifischen Einkaufs-Risiko-Audits sollten daher die relevanten Risiken der Einkaufsabteilung identifiziert und bewertet werden. Auf der Grundlage einer bedarfsgerechten Risikostrategie sind dann geeignete Maßnahmen abzuleiten, um den identifizierten Risiken wirksam zu begegnen.

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