Das digitale Erbe und der letzte Wille gespeicherter Daten
07.08.2018
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Auf ewig im World Wide Web!
Für Angehörige ist es schrecklich, wenn sie online plötzlich mit dem letzten fröhlichen Facebook-Beitrag eines geliebten Menschen konfrontiert werden, der nicht mehr lebt. Unsterblichkeit im Internet kann für Hinterbliebene schockierend sein, unter Umständen auch teuer. Beispielsweise wenn kostenpflichtige Portale oder Dienste einfach weiterlaufen oder der Account eines Toten gehackt wird. Nach dem Tod eines Users sind seine Daten möglicherweise für immer im Netz gefangen - das Konto bei Facebook ebenso wie Fotos, virtuelle Adressbücher, Onlineportal-Registrierungen oder die Logins für Netflix und Co. Das bleibt so, wenn die Erben nichts unternehmen. Oder nichts unternehmen können.
Ein letzter Wille für den digitalen Nachlass
Werden wir zu digitalen Zombies? Wie im Leben gehen wir auch im Tod oft sehr sorglos mit dem um, was das Netz über uns weiß. Immer wieder weisen Datenschützer und Verbraucherzentralen darauf hin, wie wichtig unser digitales Erbe ist - ernst genommen werden sie von den Wenigsten. Testamente beziehen sich meistens nur auf Häuser, Autos und Bankkonten und fast nie auf das, was wir im Internet hinterlassen. "Ist ja nicht so wichtig", glauben viele und vergessen sogar oft, ihre Login-Daten zu hinterlegen, mit denen ihre Angehörigen im Falle eines Falles Accounts und Konten verwalten oder löschen könnten.
Das Internet vergisst nie?
"Der letzte Wille für gespeicherte Daten" ist ein Thema, mit dem sich auch der Hamburger Wirtschafts- und Privatdetektiv Martin Schütt immer häufiger beschäftigen muss. Der Detektiv und Erbenermittler weiß sehr genau, was beim Vererben und Erben alles passieren kann.
Der Privatdetektiv Martin Schütt arbeitet seit vielen Jahren in Sachen Personensuche und Erbschaften; von der Familienzusammenführung nach 60 Jahren bis zum verheimlichten unehelichen Kind, das bei der Testamentseröffnung plötzlich auftaucht und Ansprüche stellt, hat er alles gesehen.
Seit einiger Zeit hilft er mit seinen Nachforschungen auch Erben, die herausfinden müssen, wo überall im Internet ein verstorbenes Familienmitglied aktiv war. Um sie, aber auch Nachlassgeber, die sich vorsorglich beraten lassen möchten, noch besser unterstützen zu können, geht die Detektei Schütt jetzt eine Kooperation mit der Firma Fimberger Digitales Erbe ein, die sich seit 2013 um rechtssichere Lösungen für's digitale Erben und Vererben kümmert.
Mit ihrem gemeinsamen Know-how können es Erbenermittler Schütt und die Profis für digitale Nachlässe in Zukunft den Angehörigen helfen, das digitale Erbe zu finden, zu sichern und die Rechte daran durchzusetzen.
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Herr Martin Schütt
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