Pressemitteilung von Herr Achim Schulz

Auslagerung des Geldwäschebeauftragten - Immobilienmakler und Immobilienfinanzierer


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Auslagerung des Geldwäschebeauftragten - Immobilienmakler und ImmobilienfinanziererWir bieten Auslagerungslösungen für den Geldwäschebeauftragten. Zu unseren Branchen zählen Nicht-Finanzunternehmen und Finanz-Unternehmen. Für die Einrichtung eines prüfungssicheren Risikomanagements zur Geldwäscheprävention übernehmen wir folgende Aufgaben:


Bestellung als Geldwäschebeauftragter


? Als Geldwäschebeauftragter überwachen wir die Einhaltung des GwG sowie anderer

gesetzlicher Vorgaben, einschließlich der Vorgaben aus weiteren Richtlinien des Unternehmens

zur Geldwäscheprävention.


? Als Geldwäschebeauftragter beraten und unterrichten wir die Unternehmensleitung

hinsichtlich bestehender Pflichten zur Geldwäscheprävention und sind zuständig für die

Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.


? Ausgewählte Prozesse kontrollieren wir stichprobenartig, risikoorientiert und in angemessenen

Zeitabständen auf ihre GwG-Konformität.



? Als Geldwäschebeauftragte übernehmen wir unsere Aufgaben weisungsfrei und unter

Anwendung des erforderlichen Fachwissens. Wir berichten unmittelbar an die

Unternehmensleitung.


Auch Nicht-Finanzunternehmen benötigen ein System zur Geldwäscheprävention

Das Geldwäschegesetz richtet sich nicht nur an Unternehmen aus dem Finanzsektor, wie Banken oder Kapitalverwaltungsgesellschaften, sondern auch an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.


Unter anderem richtet es sich das Geldwäschegesetz an folgende Nicht-Finanzunternehmen:


? Güterhändler (jede Person, die gewerbliche Güter veräußert, unabhängig davon, in wessen

Namen oder auf wessen Rechnung sie handelt),


? Rechtsdienstleister (nicht verkammerte Rechtsbeistände und registrierte Personen gemäß § 10

des Rechtsdienstleistungsgesetzes, wenn sie für Mandanten bestimmte Geschäfte planen und

durchführen),


? Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder, wenn sie bestimmte

Dienstleistungen erbringen (z. B. Vorratsgesellschaften anbieten),


? Immobilienmakler, d. h. jede Person, die gewerblich den Kauf oder Verkauf von Grundstücken

oder grundstücksgleichen Rechten vermittelt,

Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen.


Sie wünschen ein kostenfreies Angebot für Ihre Auslagerung des Geldwäschebeauftragten. Wir beraten Sie gerne. Senden Sie Ihre Anfrage direkt an das S&P Team Geldwäscheprävention-Compliance, Email: a.schulz@sp-partners.de
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Schulz & Cie Consulting GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring bei München
Deutschland

fon ..: +49 89/452 429 70 101
fax ..: +49 89/452 429 70 299
web ..: http://www.schulz-beratung.de
email : contact@sp-partners.de

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