Pressemitteilung von Nicole Neuffer

Bessere Chancen zur Unternehmenssanierung?


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 23.02.2011 sorgt für kontroverse Diskussionen. Gelobt wird auf der einen Seite die geplante Stärkung der Gläubiger, die u. a. durch das Instrument des Gläubigerausschusses innerhalb des Verfahrens mehr Möglichkeiten zur Einflussnahme im Sanierungsprozess erhalten sollen. Wichtig und chancenreich sei auch der Ausbau der Möglichkeiten für den Unternehmer, seine Firma auch während der Insolvenz selbst zu verwalten. Kritik gibt es in diesem Zusammenhang u.a. am geplanten sogenannten "Schutzschirmverfahren", das den Beginn des Verfahrens und somit die Insolvenz vorverlagert. Die Beantragung des neuen Verfahrens dürfte in den meisten Fällen zu Beginn die üblichen Imageprobleme eines bisherigen Insolvenzverfahrens mit sich bringen. Damit einher geht meistens die Fälligstellung sämtlicher Kredite, was wiederum die Lieferantenbeziehungen in Schieflage bringen kann. Auch die geplante stärkere Konzentration der Insolvenzgerichte und der damit verbundene Abbau kleinerer Insolvenzgerichte sorgen für kritische Stimmen.

"...Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Erleichterung der Sanierung von Unternehmen durch einen stärkeren Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters, durch Ausbau und Straffung des Insolvenzplanverfahrens, durch die Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung und durch eine größere Konzentration der Zuständigkeit der Insolvenzgerichte. Mit der Verbesserung der Sanierungschancen wird zugleich zum Erhalt von Arbeitsplätzen beigetragen", so ein Auszug aus dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 23.02.2011.

Frühzeitig handeln
MWB Wirtschaftsberatung sieht durch das neue Gesetzgebungsverfahren durchaus verbesserte Chancen für in Schwierigkeiten geratene Unternehmen zur nachhaltigen Unternehmenssanierung. So sollen die Unberechenbarkeit des Ablaufs eines deutschen Insolvenzverfahrens für Schuldner und Gläubiger reduziert werden und damit letztlich Anreize geschaffen werden, einen Insolvenzantrag bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu stellen und nicht erst dann, wenn das Vermögen des Schuldners bereits vollständig aufgezehrt ist und somit eine Sanierung unmöglich geworden ist.

Um die Vorteile des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen nutzen zu können, muss ein Unternehmen allerdings frühzeitig seine "Hausaufgaben" machen, möglichst mit Unterstützung eines Sanierungsprofis. Hierbei spielen Sanierungsgutachten nach IDW S6 (http://www.w-beratung.de/sanierungsgutachten-idw-s6/) - Standard eine entscheidende Rolle.

Um eine angestrebte Eigenverwaltung innerhalb des Insolvenzverfahrens beantragen zu können, ist mit dem Eröffnungsantrag eine Bescheinigung einer in Insolvenzangelegenheiten qualifizierten Person vorzulegen, der zufolge "drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist." Innerhalb einer Frist von drei Monaten muss nun ein Insolvenzplan bzw. ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 - Standard ausgearbeitet werden, das eine Fortführungsprognose für das zu sanierende Unternehmen enthält. Durch eine frühzeitige und freiwillige Erstellung eines IDW S6 Sanierungskonzeptes können die Sanierungschancen eines Unternehmens innerhalb wie außerhalb des Insolvenzverfahrens enorm steigen.

IDW S6-Sanierungskonzepte gewinnen an Bedeutung
Auch bisher ist für Unternehmen in Schwierigkeiten, die eine Überbrückungsfinanzierung benötigen, bereits zwingend erforderlich, ein IDW S6 Sanierungskonzept zu erstellen, um neue Kredite oder die Verlängerung der Kreditlinien zu erhalten.

Vor dem Hintergrund einer sich erneut aufbauenden Bankenkrise in Verbindung mit der europäischen Schuldenkrise und einer möglichen Verlangsamung der Konjunktur bzw. erneut auftretender Krisenszenarien kann aus Sicht von MWB Wirtschaftsberatung (http://www.w-beratung.de/) die "Verpflichtung" oder die freiwillige Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S6 Standard für Unternehmen in Schwierigkeiten schnell wieder zu einem "Massenphänomen" in der deutschen Wirtschaft werden.
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http://www.w-beratung.de/
MWB Wirtschaftsberatung
Weipertstraße 8 – 10 74076 Heilbronn

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