Golden Dawn kündigt Privatplatzierung an
16.12.2020
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
VANCOUVER, Kanada, 16. Dezember 2020, Golden Dawn Minerals Inc., (TSX-V: GOM | FRANKFURT: 3G8C | OTC Pink: GDMRD), (Golden Dawn oder das Unternehmen), freut sich bekannt zu geben, dass eine Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung arrangiert wurde, bei der bis zu 1.750.000 Flow-Through-Aktien zum Preis von 0,20 Dollar begeben und ein Bruttoerlös von 350.000 Dollar generiert werden soll.
Jede Flow-Through-Einheit setzt sich aus einer Stammaktie (die auf Flow-Through-Basis gemäß dem kanadischen Einkommenssteuergesetz ausgegeben wird) und einem Aktienkaufwarrant zusammen. Jeder ganze Warrant berechtigt den Inhaber innerhalb von 24 Monaten nach dem Abschluss der Platzierung zum Erwerb einer zusätzlichen Stammaktie zum Preis von 0,25 Dollar. Mit dem Reinerlös aus der Privatplatzierung wird das Unternehmen die laufenden Explorationsaktivitäten in seinen Edelmetallprojekten im Südosten der kanadischen Provinz British Columbia finanzieren.
Im Einklang mit den Statuten der TSX-V ist die Bezahlung einer Provision (Finders Fee) an berechtigte Finder zulässig. Alle im Rahmen dieser Platzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer gesetzlichen Haltedauer, die vier Monate und einen Tag nach dem Abschlussdatum erlischt. Die Platzierung sowie die Bezahlung der Finder's Fees sind noch von der Börsenaufsicht der TSX-V zu genehmigen.
Im Namen des Boards von
GOLDEN DAWN MINERALS INC.
gez: -Christopher R. Anderson
Christopher R. Anderson
Chief Executive Officer
Weitere Informationen erhalten Sie über:
Golden Dawn Minerals Inc. - Corporate Communications (PR-Abteilung):
Tel: 604-488-3900
E-Mail: Office@goldendawnminerals.com
Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen:
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, die sich unter anderem auf die vorläufigen Pläne im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Unternehmensaktien beziehen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie erwartet, plant, antizipiert, glaubt, beabsichtigt, schätzt, prognostiziert, versucht, potentiell, Ziel, aussichtsreich und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten werden, würden, dürften, können, könnten oder sollten. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen u.a. die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange der geplanten Aktienzusammenlegung nicht zustimmt, und dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Zusatzmittel aufzubringen, um sein Geschäft weiterzuführen. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und -abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter http://www.sedar.com öffentlich zugänglich sind.
Diese Pressemeldung ist kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw. Vermittlungsangebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw. werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (Gesetz von 1933) noch gemäß den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten bzw. US-Bürgern (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933) nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von einer solchen Registrierungsverpflichtung besteht.
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