Fallen für Ausländer beim Betreiben eines Unternehmens in Deutschland
24.11.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
(ddp direct) Sofern ausländische Führungskräfte in Deutschland leben wollen, müssen sie ein ausreichendes Gehalt von der deutschen Gesellschaft beziehen, das Ihnen ermöglicht, in Deutschland angemessen zu leben. Ein Managergehalt in einem Entwicklungsland kann in Deutschland als zu gering angesehen werden.
Oliver Biernat, Partner von Benefitax, rät ,,Bei Dienstreisen sollten die Mitarbeiter über eine Reisekostenrichtlinie verpflichtet werden, Aufzeichnungen über die Reise zu führen. Nur dann können Verpflegungsaufwendungen bis zu gewissen Pauschalbeträgen steuerfrei ausbezahlt werden." Geldwerte Vorteile wie die Privatnutzung von Firmenwagen, Firmenwohnung, Geschenke, Incentives unterliegen der Lohnsteuer und gegebenefalls der Sozialversicherung beim Mitarbeiter. Der Arbeitgeber kann die Steuer übernehmen, was aber in der Regel sehr teuer ist.
Häufig wollen Konzerne die Buchhaltung der deutschen Gesellschaft auf ihrer Software im eigenen Land machen. Das ist problematisch, wenn der Sachbearbeiter kein Deutsch spricht und kein deutsches Handels- bzw. Steuerrecht kennt. IFRS oder ausländisches Recht wird in Deutschland nicht anerkannt. Das Finanzamt kann jederzeit Prüfungen durchführen. Alle Originalbelege sind in Deutschland aufzubewahren und kurzfristig vorzulegen. Das Finanzamt kann zudem verlangen, dass alle wesentlichen Verträge in deutscher Sprache oder in einer amtlich beglaubigten deutschen Übersetzung vorgelegt werden. Steuerexperte Biernat empfiehlt daher, die Buchhaltung in Deutschland zu erstellen und monatliche Reportings an die Muttergesellschaft zu senden.
Alle Kapitalgesellschaften müssen Bücher führen, Jahresabschlüsse in Deutsch aufstellen und Steuererklärungen abgeben. Größere und neu gegründete Unternehmen müssen innerhalb von zehn Tagen nach Monatsultimo eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Neben den Handelsbilanzen sind meist hiervon abweichende Steuerbilanzen für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen notwendig. Eine Pflicht zur Prüfung von Jahresabschlüssen besteht jedoch nur, wenn zwei der drei folgenden Kriterien an zwei Bilanzstichtagen nacheinander erfüllt sind: mehr als 9,68 Mio. EUR Umsatzerlöse, mehr als 4,84 Mio. EUR Bilanzsumme oder mehr als 50 Arbeitnehmer.
Weitere Informationen und Bestellung unseres ,,Law and Tax Guide" unter: http://www.benefitax.com , Fortsetzung folgt.
Die Benefitax GmbH ist eine Steuerberatungs- und Wirtschafts-prüfungsgesellschaft in Frankfurt, Deutschland. Ihr Schwerpunkt ist das internationale Steuerrecht.
Kontakt: Oliver Biernat Benefitax GmbH, Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Darmstädter Landstraße 125 D-60598 Frankfurt Telefon: +49 (0) 69-25 62 27 60 E-Mail: info@benefitax.com Internet: http://www.benefitax.de
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