Worauf bei einer Pflegezusatzversicherung geachtet werden sollte.
10.09.2012
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten bei der Auswahl der Pflegezusatzversicherung einige Aspekte beachtet werden. Da im Voraus nicht absehbar ist, ob später einmal eine stationäre oder häusliche Pflege in Anspruch genommen werden wird, sollte die Art der Pflege nicht durch den Versicherer vorgegeben sein. Dieser Aspekt spricht für den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung. Hierbei wird ein Pauschalbetrag festgelegt, wobei der Betroffene frei über die Verwendung des Pflegegelds entscheiden kann. Den vollen Tagesgeldsatz erhält der Betroffene nur in der höchsten Pflegestufe. Die Höhe will somit gut überlegt sein. Bei einer Pflegezusatzversicherung in Form einer Pflegekostenversicherung müssen die Pflegekosten anhand von Rechnungen nachgewiesen werden. Da im Falle einer Pflege durch Angehörige dies nicht möglich ist, kann sich dieser Umstand zum finanziellen Nachteil auswirken. Weil niemand absehen kann, wie stark die Pflegebedürftigkeit ausfallen wird, sollte die Pflegezusatzversicherung auch für die unteren Stufen einen hohen Teil der Pflegekosten abdecken. Schließlich ist der Betroffene auch bei Pflegestufe I im Alltag stark eingeschränkt und somit auf kostspielige Hilfe angewiesen.
Ein wichtiger Aspekt beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist die sogenannte Karenzzeit. Weil diese die frühestmögliche Kostenübernahme durch den Versicherer definiert, sollte diese möglichst gering ausfallen. Denn niemand möchte nach einem Unfall 3 oder mehr Monate auf eine Kostenzusage warten müssen. Als sinnvoller Inflationsausgleich sollte ferner eine Pflegezusatzversicherung mit Dynamik vereinbart werden. Hierdurch erhöhen sich die vereinbarten Leistungen in regelmäßigen Abständen um einen bestimmten Prozentsatz. Gleichzeitig erhöht sich auch der Beitrag. Viele Versicherer bieten diese Zusatzvereinbarung ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Damit ist gewährleistet, dass die Versicherungsleistungen über Jahre hinweg in ihrem Wert konstant bleiben. Sinnvoll ist auch die Vereinbarung von Sonderzahlungen, etwa für den Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder den altersgerechten Umbau des Hauses. Die Pflegezusatzversicherung sollte auch den besonderen Pflegebedarf für Demenzkranke berücksichtigen. Schließlich stehen dem demenzkranken Pflegebedürftigen aktuell nur rund 200 EUR zur Verfügung.
Tritt der Pflegefall ein, so ist es selbstverständlich von Vorteil, wenn für die Pflegezusatzversicherung auf eine weitere Beitragszahlung verzichtet. Demzufolge sollte ein Tarif mit Beitragsbefreiung bereits ab Pflegestufe I gewählt werden. Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte frühzeitig vorgenommen werden. Einerseits sind die Prämien umso geringer, je jünger der Antragsteller ist. Andererseits begrenzen viele Versicherer das Eintrittsalter auf 60 oder 70 Jahre. Ferner steigt mit zunehmendem Alter das Risiko von Erkrankungen, weshalb der Versicherer hohe Risikozuschläge verlangen oder gar den Antrag ablehnen könnte.
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