Vergaberecht in Bewegung: VOB 2012 und VSVgV in Kraft getreten
14.09.2012
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Mit einem Erlass vom 26.06.2012 (BAnz AT 13.07.2012) hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die geänderten Fassungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB 2012 - Teile A, B und C bekannt gegeben. Mit diesem Erlass in Verbindung mit der 6. Änderungsverordnung zur Vergabeverordnung (VgV) (BGBl. v. 18.07.2012, S. 1508) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit VSVgV (BGBl. v. 18.07.2012, S. 1509) treten die Abschnitte 1 bis 3 der VOB 2012 - Teil A in Kraft und können bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen seit dem 19.07.2012 angewendet werden.
Neben redaktionellen Korrekturen im Abschnitt 1 der VOB/A wurde der zweite Abschnitt komplett überarbeitet. Hierbei wurden nicht nur die Basis- und a-Paragrafen zusammengeführt, sondern auch inhaltlich einige Änderungen vorgenommen. In der Praxis besonders bedeutsam ist die inhaltliche Änderung bezüglich der Zulassung von Nebenangeboten: Bisher waren Nebenangebote grundsätzlich zulässig, nun sind sie grundsätzlich unzulässig. Auch zu beachten sind geänderte Fristregelungen. Völlig neu geschaffen wurden darüber hinaus Abschnitt 3 der VOB/A, sowie die VSVgV.
Da das Vergaberecht also im Detail ständig in Bewegung bleibt, ist es für Vergabepraktiker besonders wichtig, alle aktuellen Vergaberegeln zu kennen und rechtssicher umzusetzen. In der FORUM VERLAG HERKERT GMBH (http://www.forum-verlag.com/) ist zu diesem Thema der Praxisratgeber "Das neue Vergaberecht (http://www.forum-verlag.com/oeffentliche-verwaltung/das-neue-vergaberecht.html) - Aktuelle Vorschriften für Ausschreibung, Angebot und Vergabe bei öffentlichen Aufträgen nach VOB, VOL und VOF" erschienen.
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