Pressemitteilung von Jochen Haugstetter

Autopfand - Die kurzfristige Kredit-Lösung


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Wer kurz- oder mittelfristig einen finanziellen Engpass überbrücken muss und von der eigenen Hausbank keinen Kredit mehr gewährt bekommt, fällt vielfach auf Anbieter herein, die nur ihren eigenen Gewinn im Sinn haben. Dabei gibt es auch andere Möglichkeiten, seriös an Bargeld zu gelangen. Eine dieser Möglichkeiten bietet das Auto-Pfandleihhaus.

Wer sich für einen Autopfand-Kredit entscheidet, dessen Fahrzeug wird zuerst einmal von versiertem Personal des Leihhauses gründlich untersucht. Ziel ist die Festsetzung des im Höchstfall zu beleihenden Wertes. Dieser liegt in der Regel bei 50 bis 70 Prozent des aktuellen Verkaufswertes des Fahrzeugs.

Zur Ausstellung einer sogenannten Pfandurkunde werden dann nur der Personalausweis des Besitzers, beide Teile des Fahrzeugscheines und natürlich das Fahrzeug selbst benötigt. Die Leihverträge laufen gesetzlich über drei Monate, können aber auch vorzeitig ausgelöst oder später verlängert werden.

Der in Anspruch genommene Kreditbetrag kann vom Verpfänder selbst festgelegt werden, er darf die Höchstgrenze des ermittelten Leihwertes allerdings nicht überschreiten. Auf den gewährten Kreditbetrag werden Zinsen, Bearbeitungs- und Standgebühren berechnet.

Die Vorteile eines Auto-Pfandleihhauses: Wer ein Auto-Pfandleihhaus (http://www.autopfand-jh.de) nutzt muss keine Bank- oder Schufa-Auskunft vorlegen. Als Pfand reichen allein das Fahrzeug selbst und dessen Papiere aus. Voraussetzung ist, dass der Verpfänder selbst im Kfz-Brief eingetragen und Eigentümer des Fahrzeuges ist. Die monatlichen Kosten betragen 1 % Zins, zwischen 3%- 5% Unkostenvergütung sowie ein Standgeld zwischen 2,50 - 3,50 EUR, welches auf den Tag (eff. Standtage) genau abgerechnet wird. Die Gesamtkosten werden bei der Auslösung des Fahrzeuges fällig.

Sollte der Verpfänder nicht mehr in der Lage sein das Fahrzeug auszulösen so besteht die Möglichkeit, dass das KFZ Pfandhaus Jochen Haugstetter das Fahrzeug im Namen und Auftrag des Verpfänders zum Verkauf anbietet, oder das Fahrzeug wird nach Ablauf der gesetzlichen Fristen öffentlich versteigert. Im Falle der Versteigerung erhält der Verpfänder unter Abzug des Darlehensbetrages und der Kosten einen etwaigen Mehrerlös ausbezahlt, das Risiko eines etwaigen Mindererlöses trägt der Pfandleiher ausschließlich selbst ... http://www.autopfand-jh.de
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Kfz Pfandleihhaus Jochen Haugstetter
Freibadstraße 103 70563 Stuttgart

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