Pressemitteilung von Ursula Bauer

Gefährliche Schnappschildkröte vor Tierheim ausgesetzt aktion tier- Tierschutzzentrum Meißen warnt vor der Anschaffung und Haltung dieser in Deutschl


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"Leider kommt es immer wieder vor, dass Menschen ihre ungewollten Tiere am Tierheim anbinden oder in Behältnissen ablegen", klagt Mario Assmann vom Tierschutzzentrum Meißen. Das ist nicht nur verantwortungslos und feige, sondern auch verboten! Denn das Aussetzen von Tieren ist gemäß Tierschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden. In diesem Fall konnten die Tierhalter leider unerkannt entkommen.

Die ursprünglich in Nordamerika vorkommende Schnappschildkröte (Chelydra serpentina) kann eine Länge von 45 cm und ein Gewicht von 16 kg erreichen. Das in der Tonne ausgesetzte Exemplar ist auch schon 30 cm lang und bringt ein Gewicht von 4 kg auf die Waage. Schnappschildkröten gelten als aggressiv und sehr wehrhaft. Sie können sich bei Gefahr mit ihrem kräftigen Schnabel und den bekrallten Beinen gut verteidigen. "Mit so einem potentiell gefährlichen Tier haben bei uns nur die entsprechend geschulten Mitarbeiter Kontakt", betont Mario Assmann vom Tierschutzzentrum Meißen. Assmann hat auch umgehend die Polizei und die zuständige Artenschutzbehörde informiert. Denn seit 1999 unterliegen Schnappschildkröten in Deutschland gemäß § 3 Bundesartenschutzverordnung einem allgemeinen Handels-, Neubesitz- und Nachzucht-Verbot. Von diesem Verbot ausgenommen sind entsprechend fachkundige Institutionen wie Zoos sowie bereits vor 1999 legal angeschaffte, behördlich genehmigte Haltungen. Mario Assmann ist sich sicher, dass "Schnappi" aus einer illegalen Haltung stammt. "Via Internet kann man heutzutage ja jedes Tier bekommen", kritisiert der passionierte Reptilienfreund und Kenner der Szene.

In Amerika werden Schnappschildkröten sogar verzehrt - ihr Fleisch soll angeblich wohlschmeckend sein. Dieses Schicksal bleibt unserer "Schnappi" natürlich erspart. Sie kann in ihrem geräumigen Gehege in der dem Tierschutzzentrum angegliederten Reptilienstation bleiben, bis sich ein geeigneter Endplatz in einem zoologischen Garten gefunden hat.
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