Pressemitteilung von Frau Wega Wetzel M. A.

"Das Damoklesschwert ist beseitigt"


Vereine & Verbände

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt, dass der 124. Deutsche Ärztetag, der am 4./5. Mai 2021 online stattfand, eine wichtige Änderung in der Musterberufsordnung der Ärzte (MBO-Ä) mit überwältigender Mehrheit von 200 der 216 abgegebenen Stimmen beschlossen hat. Im § 16 wird der umstrittene Satz "Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten" gestrichen. Die MBO-Ä hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter, wird aber in der Regel in die Berufsordnungen der Landesärztekammern übernommen und damit rechtsverbindlich. Das oberste Gremium der ärztlichen Selbstverwaltung folgt damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020, dass auf eine konsistente und insofern verfassungskonforme Änderung des ärztlichen Berufsrechts hinwies.


Nach der dreistündigen intensiven Diskussion, die der Vorstand der Bundesärztekammer als Orientierungsdebatte ansah, bekam eine weitere Feststellung eine Mehrheit: "Die Mitwirkung an der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe". Im Einzelfall wolle man sich nicht verweigern, könnte sich aber, gerade für die Gruppe der Bilanzsuizide, andere Ansprechpartner vorstellen. Zudem nahmen sich die Mediziner vor, mehr auf den Ausbau der Suizidprävention zu achten und über bestehende palliativmedizinische Angebote besser zu informieren.


"Mit dem Beschluss, den Satz ‚Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten' ersatzlos zu streichen, ist ein Damoklesschwert für helfende Ärzte beseitigt", freut sich RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der DGHS e. V., und verweist darauf, dass in zehn der 17 Landesärztekammern das Suizidhilfeverbot seit dem Jahr 2011 fixiert war und das Potenzial hatte, Ärzte deutlich zu verunsichern, die bei Verstoß gegen diese Vorgabe einen Entzug ihrer Approbation zu befürchten hatten. Nun liege der Ball, so Roßbruch, erst einmal wieder bei der Politik. Um Missbrauch zu verhindern, aber auch unwürdige Situationen für freitodwillige Menschen zu vermeiden, sei eine verfassungskonforme Änderung des Betäubungsmittelgesetzes aus Sicht der DGHS nun der konsequente nächste Schritt. Der DGHS-Präsident: "Der geregelte und kontrollierte Zugang zu Natrium-Pentobarbital, ein breites freiwilliges Beratungsangebot und eine bessere Datenlage auch zu anderen Formen der Sterbehilfe (Behandlungsabbruch und palliative Sedierung) können in Zukunft eine gute Basis für einen verantwortungsbewussten und humanen Umgang mit der Suizidhilfe sein."


Ärztetag DGHS Suizidhilfe Sterbehilfe Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben Robert Roßbruch

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
Frau Claudia Wiedenmann M. A.
Kronenstr. 4
10177 Berlin
Deutschland

fon ..: 0 30/2 12 22 33 70
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.de

Pressekontakt
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Frau Wega Wetzel M. A.
Kronenstr. 4
10117 Berlin

fon ..: 0 30/21 22 23 37-22
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.de

Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Frau Wega Wetzel M. A.
22.09.2022 | Frau Wega Wetzel M. A.
"Nicht fälschlich pathologisieren!"
26.08.2022 | Frau Wega Wetzel M. A.
Petition für Selbstbestimmung am Lebensende
21.02.2022 | Frau Wega Wetzel M. A.
Berliner Appell (2022)
31.01.2022 | Frau Wega Wetzel M. A.
"Kein neues Strafgesetz zur Suizidhilfe!"
02.11.2021 | Frau Wega Wetzel M. A.
DGHS-Mahnwache "Mein Ende gehört mir!"
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.04.2024 | Voice Aid Association e.V.
Baumpflanzaktion zum Wiederaufbau der Ahrtalregion
12.04.2024 | GPM Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e. V.
Lernort Schule im digitalen Wandel - Bildung für eine zukunftsfähige Gesellschaft
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 35
PM gesamt: 408.930
PM aufgerufen: 69.365.466