Pressemitteilung von Frau Wega Wetzel M. A.

Petition für Selbstbestimmung am Lebensende


Vereine & Verbände

Bereits in den ersten Tagen findet eine Petition der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. zahlreiche Unterstützer. In den kommenden Wochen kann der Aufruf gezeichnet werden. Er lautet: "Freitodhilfe bedeutet Selbstbestimmung am Lebensende." Viele Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt mit der Hilfe eines Dritten beenden wollen, stoßen bei der Suche nach freitodbegleitenden Ärzten auf Skepsis und Unwissenheit. Oftmals wird von einem juristischen Graubereich gesprochen. Dies ist falsch! Der vorhandene Rechtsrahmen reicht völlig aus, um Suizidhilfe im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2020) sicherzustellen. Eine mögliche gesetzliche Regelung sollte daher - bei Wahrung der Gewissensfreiheit der Freitodbegleiter - vor allem die Selbstbestimmung der Freitodwilligen stärken. Nötig ist in diesem Zusammenhang eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes."


Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26.02.2020 bekräftigte, hat Jeder das Recht auf Beendigung seines Lebens mit freiwilliger Hilfe auch eines professionell handelnden Dritten. Voraussetzung dafür: Die Wohlerwogenheit und Dauerhaftigkeit des Freitodwunsches. Dabei liegt die Tatherrschaft ausschließlich beim Freitodwilligen. Ziel muss es sein, harte Suizide zu verhindern und sichere und humane Freitode zu ermöglichen.


Daher lehnen wir jede Form der Einengung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ab und appellieren an die Politik, diesem im Rahmen einer möglichen Gesetzgebung vollauf gerecht zu werden. Deshalb: "JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB."


Link zur Petition hier.


https://www.openpetition.de/petition/online/vor-der-abstimmung-im-deutschen-bundestag-kein-neuer-paragraf-217-stgb

DGHS Freitodhilfe Sterbehilfe Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben Petition Onlinepetition

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
Herr Johannes Weinfurter
Kronenstr. 4
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