Tücken der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Erbfall
04.11.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
In vielfacher Hinsicht erfreut sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) steigender Beliebtheit, seitdem der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dass diese eine eigene Rechtspersönlichkeit aufweist und daher Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
So kann etwa die Gesellschaft bürgerlichen Rechts selbst Eigentümerin von Immobilien sein und im Grundbuch eingetragen werden. Vielfach können sich steuerliche oder sonstige rechtliche Vorteile ergeben, wenn mehrere Personen gemeinsam etwa eine Immobilie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts erwerben.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat aber auch Nachteile. Neben Problemen beim Nachweis beim Grundbuchamt, wer aktuell Gesellschafter der GbR und daher an der gemeinsamen Immobilie beteiligt ist, gilt gemäß § 727 Absatz 1 BGB, dass "die Gesellschaft .... durch den Tod eines der Gesellschafter aufgelöst (wird), sofern nicht aus dem Gesellschaftsvertrag sich ein anderes ergibt." "Eine Regelung, die in der Praxis leider all zu oft übersehen wird und dramatische Konsequenzen für die verbleibenden Gesellschafter hat", weiß Marc Ströbele, Fachanwalt für Erbrecht aus Frankfurt zu berichten.
Bei nicht geregelter Unternehmensnachfolge löst sich die die Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann dem vorbeugen.
Wenn Gesellschafter einer GbR für den Fall des Todes eines Gesellschafters, der möglicherweise überraschend durch einen Unfall ums Leben kommt, im Gesellschaftsvertrag nicht vorsorgen, kommt es von Gesetzes wegen zur Auflösung der Gesellschaft, gleich, ob dies zur passenden Zeit oder zur Unzeit erfolgt. Die übrigen Gesellschafter dürfen zwar noch eine gewisse Zeit die Geschäfte der Gesellschaft fortführen, hierfür gilt die GbR noch als fortbestehend. Es beginnt jedoch die Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens, was mit Unklarheiten, Schwierigkeiten und schließlich mit erheblichem Streit verbunden sein kann. Oft wird ein Fachanwalt für Erbrecht erst an dieser Stelle zu Rate gezogen, was alle Beteiligten jedoch durch zeit- und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten teuer zu stehen kommen kann.
Die Einbeziehung bzw. Beratung durch einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Erbrecht bei der Verfassung des Gesellschaftsvertrags kann solche Situationen vermeiden. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sollten nicht nur die regulären Vertragsgrundlagen durch einen Rechtsanwalt geregelt werden, sondern auch die Fragen einer Unternehmensnachfolge im Todesfall eines Gesellschafter und dessen Gesellschaftsanteilen im Erbfall durch einen Fachanwalt für Erbrecht geklärt werden.
Ein Rechtsanwalt für Erbrecht berät die GbR über vertragliche Bestimmungen, die ein Fortbestehen auch nach dem Tod eines Gesellschafters gewährleisten. Auch die Nachfolgemodalitäten können durch einen Fachanwalt für Erbrecht mit einer einfachen oder einer qualifizierte Nachfolgeklausel geregelt werden.
Weitere Informationen zum Thema "Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Erbfall" erteilt der Fachanwalt für Erbrecht Marc Ströbele, Frankfurt am Main.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.stroebele-rechtsanwalt.de
http://www.stroebele-rechtsanwalt.de
Rechtsanwalt Marc Ströbele
Beethovenstr. 65 60325 Frankfurt am Main
Pressekontakt
http://www.ffm-crossmedia.de
ffm crossmedia
Schweizer Str. 102 60594 Frankfurt am Main
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Andreas Klünder
09.01.2014 | Andreas Klünder
Das Neujahr kommt mit Geschenken zu Musik Alexander: Geld sparen mit dem Bundle-Angebot für Querflötisten
Das Neujahr kommt mit Geschenken zu Musik Alexander: Geld sparen mit dem Bundle-Angebot für Querflötisten
08.12.2013 | Andreas Klünder
Schmerzensgeld und Verkehrsrecht: Eng verflochten
Schmerzensgeld und Verkehrsrecht: Eng verflochten
18.12.2012 | Andreas Klünder
Insolvenz der WGF: Es kam, was nicht kommen durfte
Insolvenz der WGF: Es kam, was nicht kommen durfte
12.12.2012 | Andreas Klünder
Für Schreibfaule: Die 5te Frage macht jetzt Interviews
Für Schreibfaule: Die 5te Frage macht jetzt Interviews
19.10.2012 | Andreas Klünder
Weihnachten naht - Zeit für magische Unterhaltung
Weihnachten naht - Zeit für magische Unterhaltung
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.06.2024 | Berliner Telegraph UG
TATKO T.A.S. "Anti-Sanktions-Lösung": Wie Michelin Produkte nach Russland kommen
TATKO T.A.S. "Anti-Sanktions-Lösung": Wie Michelin Produkte nach Russland kommen
27.06.2024 | Berliner Telegraph UG
Das Eisenbahnprojekt China-Kirgisistan-Usbekistan " stärkt es den Einfluss Pekings in der Region?
Das Eisenbahnprojekt China-Kirgisistan-Usbekistan " stärkt es den Einfluss Pekings in der Region?
27.06.2024 | Medienapostolat der Steyler Missionare
Steyler Missionare: Interesse an China fördern und im Dialog bleiben
Steyler Missionare: Interesse an China fördern und im Dialog bleiben
27.06.2024 | yes or no Media GmbH
Versorgung sichern
Versorgung sichern
27.06.2024 | MAROKKO ZEITUNG
Marokko-Deutschland: Stärkung der Sicherheitszusammenarbeit
Marokko-Deutschland: Stärkung der Sicherheitszusammenarbeit
![S-IMG](/simg/35202.png)