PROKON Insolvenz: Termine, Fristen - Was Anleger jetzt beachten müssen
08.05.2014
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Im Fall PROKON wurden ein neues Kapitel aufgeschlagen: Am 01.05.2014 wurde das Insolvenzverfahren der PROKON Regenerative Energien GmbH eröffnet. Für die Genussschein-Anleger bedeutet dies, dass sie nun an einem Insolvenzverfahren teilnehmen werden. Für die betroffenen Anleger besonders interessant natürlich die Frage, um was sie sich konkret kümmern müssen.
In erster Linie sollten die PROKON-Anleger darauf achten, dass sie bestimmte Fristen im Auge behalten. So müssen die Forderungen müssen bis zum 15.09.2014 angemeldet sein. Doch warum müssen Anleger sich überhaupt hierum kümmern? Betrifft die Forderungsanmeldung alle Anleger oder nur bestimmte Gruppen? Der Eintritt in das Insolvenzverfahren bewirkt, dass aus den Anlegern Insolvenzgläubiger werden. Die Gläubiger eines insolventen Unternehmens müssen ihre Forderungen anmelden, um diese in das Insolvenzverfahren einzubringen. Ohne Anmeldung bleibt eine Forderung im Verfahren außen vor und kann nicht beglichen werden.
Weiterhin müssen die PROKON-Anleger beachten, dass sie auch solche Forderungen anmelden müssen, die eigentlich noch gar nicht fällig sind. Der Grund hierfür ist die gesetzliche Bestimmung, dass mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sämtliche Forderungen eines Unternehmens fällig werden (§ 41 der Insolvenzordnung). Daher betrifft die Forderungsanmeldung zum Beispiel auch PROKON-Genussrechte, die erst in den kommenden Jahren zur Rückzahlung anstehen würden oder nicht gekündigt wurden.
Und es gibt auch noch weitere Termin, welche die Anleger sich vormerken sollten. Am 22.07.2014 wird eine Gläubigerversammlung durchgeführt. Hierbei können bzw. sollen Beschlüsse gefasst werden, die den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens beeinflussen.
Anleger, die bei dem nun anstehenden Insolvenzverfahren Unterstützung wünschen, sollten sich an Fachanwälte wenden, die über spezielles Wissen im Insolvenz- und Kapitalmarktrecht verfügen. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig; Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.
Kostenloser Beitritt zur Schutzgemeinschaft ist hier möglich:
http://www.PROKON-schutzgemeinschaft.de (http://www.PROKON-schutzgemeinschaft.de)
http://www.dr-stoll-kollegen.de
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 3 77933 Lahr
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