Pressemitteilung von Alexandra Rudolf

Neues aus dem Vereinsrecht: Hartz-IV-Kompromiss stärkt Ehrenamt


Vereine & Verbände

Gute Nachrichten für Vereine: Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helfer mit Hartz-IV-Anspruch bleibt anrechnungsfrei. Und das beschlossene Bildungspaket eröffnet zudem neue Perspektiven.

(Planegg, 3. März 2011) - Der Kompromiss bei der Hartz-IV-Reform, auf den sich der Vermittlungsausschuss am 25.2.2011 geeinigt hat, war hart umkämpft. Für Vereine aber heißt es: Ende gut, alles gut. Denn das neue Gesetz sieht vor, dass Leistungsbezieher, die sich nebenberuflich in einer gemeinnützigen Organisation engagieren, weiterhin eine moderate Aufwandsentschädigung erhalten dürfen, ohne dass ihnen dies auf ihre Bezüge angerechnet wird. Betroffen sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen, die Vergütung von Übungsleitertätigkeiten, der Ehrenamtsfreibetrag und der kürzlich eingeführte Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Betreuungen (§ 3 Nr. 26b EStG).

Bis zu 175 Euro im Monat bleiben damit zum Beispiel dem leistungsberechtigen Arbeitslosen, der sich im Altenheim engagiert, im Geldbeutel. Und auch die auf Hartz IV angewiesene Alleinerziehende, die im Sportverein das Kinderturnen leitet, profitiert von der Reform. Dabei sahen die Gesetzesvorschläge zunächst ganz anders aus: "Man wollte ehrenamtliche Vergütungen den sonstigen Nebenjobs gleichstellen. Damit wären nur 100 Euro anrechnungsfrei geblieben", erläutert Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle aus Freiburg. Nun sei es wichtig, dass die Vereine ihre Helfer über die Fakten aufklären.

Geckle weist zudem auf die Bedeutung des beschlossenen Bildungspakets hin. Weil damit vor allem hilfsbedürftigen Kindern die Teilhabe an Vereins-, Kultur- und Ferienangeboten ermöglicht werden soll, könnte das in Vereinen mit entsprechendem Leistungsangebot für einen Mitgliederschub sorgen. Allein für 2011 sind 700 Mio. Euro vorgesehen; die Abrechnung läuft über die Jobcenter, wobei die Abwicklung im Einzelnen noch zu regeln sei. Auch wenn das eine neue Herausforderung für Vereine bedeute, das Resümee des Vereinsexperten fällt eindeutig aus: "Insgesamt stärkt der parlamentarische Kompromiss das Ehrenamt."

Ausführliche Informationen zu den Auswirkungen der Hartz-IV-Reform für Vereine unter:
http://www.redmark.de/verein/news
Über die weitere Entwicklung wird redmark verein, eine Marke von Haufe-Lexware, regelmäßig berichten.
redmark haufe Verein Vereinssoftware Vereinsverwaltung Vereinsrecht Vereinsführung Vereinsexperten

http://www.haufe-lexware.com
redmark verein / Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9 79111 Freiburg

Pressekontakt
http://www.haufe-lexware.com
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9 79111 Freiburg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Alexandra Rudolf
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.04.2024 | Voice Aid Association e.V.
Baumpflanzaktion zum Wiederaufbau der Ahrtalregion
12.04.2024 | GPM Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e. V.
Lernort Schule im digitalen Wandel - Bildung für eine zukunftsfähige Gesellschaft
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 2
PM gesamt: 408.949
PM aufgerufen: 69.369.531