promoted | KFZ-Versicherung-trotz-Schufa.de
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Pressemitteilung von Sabrina Rymarowicz
Kfz-Versicherung: Steigende Beiträge durch Typklassenänderung ermöglichen Kündigung
04.09.2013
Auto & Verkehr
Berlin, 04. September 2013 - Steigt der Beitrag der Kfz-Versicherung infolge einer Typklassenänderung des Fahrzeugs, haben Verbraucher die Möglichkeit, ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen. Auf diesen Sachverhalt macht das Berliner Vergleichsportal TopTarif.de (www.toptarif.de) aufmerksam.
Die Typklassen werden von der Versicherungswirtschaft einmal jährlich für das Folgejahr festgelegt und berücksichtigen die Schaden- und Unfallbilanzen jedes Fahrzeugmodells, das in Deutschland zugelassen ist. Wie die Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen, erhalten im kommenden Jahr rund 28 Prozent aller Autos in der Kfz-Haftpflichtversicherung eine neue Typklasse. Im Kaskobereich ändert sich die Risikoeinstufung für 34 Prozent der teil- und 38 Prozent der vollkaskoversicherten Fahrzeuge.* Eine Umstufung in der Typklasse wirkt sich in der Regel auf den zu zahlenden Beitrag aus und wird von den Versicherern bei der Neuberechnung der Jahresprämie berücksichtigt.
"Steigen die Beiträge der Kfz-Versicherung, können Kunden von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und nach preiswerteren Alternativen Ausschau halten", erklärt Daniel Dodt von TopTarif.de. "Der Grund für die Erhöhung ist dabei unerheblich. Es spielt also keine Rolle, ob die Versicherer an der Preisschraube drehen oder neue Risikobewertungen in der Typ- oder Regionalklasse (Wohnort) zu Verteuerungen führen." Eine außerordentliche Kündigung kann in Anspruch genommen werden, wenn die Kfz-Police in mindestens einem Bereich, sprich in der Kfz-Haftpflicht- oder in der Kaskoversicherung, teurer wird. Generell haben Autofahrer bei Preiserhöhungen ihrer Versicherung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.
Beitragsschreiben muss über Sonderkündigungsrecht informieren
"Über ein bestehendes Sonderkündigungsrecht muss der Kunde von seinem Kfz-Versicherer informiert werden", so Dodt. Für gewöhnlich findet sich dieser Hinweis im jährlichen Rechnungsschreiben, das Auskunft über die zukünftigen Kosten und die Zusammensetzung der Beiträge gibt. Wichtig: Die meisten Beitragsschreiben, in denen die neuen Typklassen für 2014 Anwendung finden, werden in den nächsten Monaten verschickt. Hintergrund: Bei einem Großteil der Kfz-Policen entspricht die Vertragslaufzeit dem Kalenderjahr. Die Versicherungen verschicken die Rechnungen meist in einem bestimmten Zeitraum vor Ablauf der Verträge. "Je nach Erhalt des Schreibens besteht für Verbraucher die Möglichkeit, ihre Police auch ohne Rücksicht auf den klassischen Wechselstichtag bei Kfz-Versicherungen am 30. November zu kündigen", macht Dodt deutlich.
TopTarif.de-Tipp: Außerordentliche Kündigung auch bei verdeckten Preiserhöhungen möglich
Nicht immer muss eine Verteuerung der Kfz-Police auch als solche zu erkennen sein. Schuld daran ist das komplexe Zahlenspiel in der Beitragsberechnung, bei dem viele Faktoren eine Rolle spielen. So kommt es des Öfteren vor, dass die Versicherung auf Grund einer verschlechterten Typklasse teurer werden müsste, gleichzeitig aber der Bonus für unfallfreies Fahren steigt. Im Ergebnis können sich beide Effekte gegenseitig aufheben. Vereinzelt kann der ausgewiesene Gesamtbeitrag sogar sinken. Die Experten von TopTarif.de machen darauf aufmerksam, dass das Recht zur Kündigung aus besonderem Grund auch in solchen Fällen gilt.
Erkennbar ist eine verdeckte Preiserhöhung mithilfe des Vergleichsbeitrags, der von den Versicherungen auf dem Rechnungsschreiben angegeben werden muss. Der Vergleichsbeitrag ist ein theoretischer Wert, der angibt, wie viel im Folgejahr zu zahlen wäre, wenn der persönliche Rabatt für unfallfreies Fahren (Schadenfreiheitsklasse) angepasst wird, während alle anderen Faktoren gleich bleiben. Liegt der Vergleichsbeitrag unter den in der Rechnung ausgewiesenen Kosten für das nächste Vertragsjahr, handelt es sich um eine Preiserhöhung. Verbraucher können dann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens den Vertrag beenden und zu einer günstigeren Kfz-Versicherung wechseln.
Auf Vergleichsportalen wie TopTarif.de (www.toptarif.de/kfz-versicherung) oder mit Hilfe kostenloser Service-Hotlines wie 0800 - 10 30 49 800 können Verbraucher schnell und unkompliziert verschiedene Kfz-Versicherungen vergleichen und direkt zu günstigen Anbietern wechseln.
* Pressemitteilung des GDV vom 04. September 2013: Neues Typklassenverzeichnis 2013: Fast drei Viertel der Autofahrer bleiben in ihrer Klasse.
http://www.toptarif.de
TopTarif Internet GmbH
Pappelallee 78-79 10437 Berlin
Pressekontakt
http://www.piabo.net
piâbo medienmanagement GmbH
Weinmeisterstraße 12 10178 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Sabrina Rymarowicz
19.06.2014 | Sabrina Rymarowicz
Geldanlage: Trotz Niedrigzinsen sollten Sparer weiterhin auf eine flexible Tagesgeldreserve setzen
Geldanlage: Trotz Niedrigzinsen sollten Sparer weiterhin auf eine flexible Tagesgeldreserve setzen
12.06.2014 | Sabrina Rymarowicz
Best Ager entdecken den Stromanbieterwechsel im Internet
Best Ager entdecken den Stromanbieterwechsel im Internet
03.06.2014 | Sabrina Rymarowicz
Gut geschützt auf Reisen - die wichtigsten Versicherungen für den Sommerurlaub
Gut geschützt auf Reisen - die wichtigsten Versicherungen für den Sommerurlaub
08.05.2014 | Sabrina Rymarowicz
Raus aus dem teuren Stromvertrag: In welchen Fällen der Wechsel des Stromanbieters möglich ist
Raus aus dem teuren Stromvertrag: In welchen Fällen der Wechsel des Stromanbieters möglich ist
29.04.2014 | Sabrina Rymarowicz
Selbstbeteiligung bei Haftpflicht- und Hausratversicherungen meist überflüssig
Selbstbeteiligung bei Haftpflicht- und Hausratversicherungen meist überflüssig
Weitere Artikel in dieser Kategorie
30.01.2025 | Parkster GmbH
Handy-Parken in Stuttgart: Mit Parkster auch ohne Servicekosten möglich
Handy-Parken in Stuttgart: Mit Parkster auch ohne Servicekosten möglich
28.01.2025 | RMS Metalwork GmbH
Neue RMS Motorrad Koffer Systeme
Neue RMS Motorrad Koffer Systeme
27.01.2025 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Mit Alkohol im Blut: Hände weg vom Steuer
Mit Alkohol im Blut: Hände weg vom Steuer
27.01.2025 | Flotte Medien GmbH
Die "Flotte!" 2025: Fokus Elektromobilität und Innovation
Die "Flotte!" 2025: Fokus Elektromobilität und Innovation
27.01.2025 | Autopflege Kunic
Professionelle Pflege für ein makelloses Auto
Professionelle Pflege für ein makelloses Auto