Pressemitteilung von Nina Kutscherauer

Umgang mit der Impressumspflicht bei WOM


Auto & Verkehr

Karlsbad, den 17.06.2014 - 2013 haben wir unsere Partner postalisch über die neusten Urteile laut § 5 Abs. 1 TMG, Abschnitt 2 - Zulassungsfreiheit und Informationspflichten (§§ 4 - 6) in Bezug auf die Ausweisung der Impressumsangaben und die Einhaltung der geltenden Paragraphen aus dem Telemediengesetz hingewiesen.

Wir bedanken uns recht herzlich bei allen Partnerunternehmen, die Fahrzeuge in die WOM einstellen, dass Sie uns Ihre Impressumsdaten umgehend mitgeteilt haben. Wir freuen uns somit den rechtlichen Bestimmungen des Telemediengesetzes Rechnung zu tragen und diese im vollen Umfang einzuhalten.

Auf dem BVSK-Tag in Potsdam am 20. Juni stellen wir Ihnen auf unserem Stand gerne vor, wie wir mit dieser gesetzlichen Vorschrift vorbildlich umgehen. Des Weiteren werden auf dem diesjährigen BVSK Sachverständigen-Tag wieder aktuelle Themen und zukünftige Trends rund um das Unfallwagengeschäft und den Kfz-Sachverständigen vorgestellt und diskutiert.
Impressumspflicht WOM Restwertbörse BVSK Sachverständigen-Tag

http://www.wreckonlinemarket.com
WOM WreckOnlineMarket GmbH
Im Stöckmädle 13 76307 Karlsbad

Pressekontakt
http://www.wreckonlinemarket.com
WOM WreckOnlineMarket GmbH
Im Stöckmädle 13 76307 Karlsbad


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Nina Kutscherauer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.01.2025 | RMS Metalwork GmbH
Neue RMS Motorrad Koffer Systeme
27.01.2025 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Mit Alkohol im Blut: Hände weg vom Steuer
27.01.2025 | Autopflege Kunic
Professionelle Pflege für ein makelloses Auto
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 4
PM gesamt: 421.680
PM aufgerufen: 71.515.050