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Pressemitteilung von Stephan Arens
UFOP begrüßt Beschluss des Bundestages zur Anpassung der Treibhausgasminderungs- und Berichtspflicht
10.10.2014
Auto & Verkehr
Der Deutsche Bundestag hat heute mit einigen Änderungen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Treibhausgasminderungspflicht verabschiedet. Die Änderungen an der aus dem Jahr 2009 bestehenden Regelung der Treibhausgasquoten betreffen vor allem den Wert der von der Mineralölwirtschaft nachzuweisenden Treibhausgasminderung gegenüber dem Vorjahr (Dekarbonisierung). Diese beträgt für die Jahre 2015 bis 2017 3,5 Prozent, 4 Prozent für 2017 bis 2020 und ab dem Jahr 2020 6 Prozent. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) begrüßt die um 0,5 Prozent erhöhte Verpflichtung für die ersten beiden Jahre. Vor dem Hintergrund der Sicherung des bisherigen Biokraftstoffanteils wertet der Verband diesen Beschluss als einen Schritt in die richtige Richtung, der jedoch mit 4 Prozent im Sinne des Klimaschutzes im Transportsektor hätte mutiger ausfallen können. Dieser UFOP-Forderung wollte sich der Bundestag jedoch nicht anschließen.
Mit der Einführung der Treibhausgasminderungspflicht wird erstmals die Summe der Treibhausgasemissionen von der Stufe der Biomasseproduktion bis zur Verarbeitung und Biokraftstoffherstellung den Marktzugang bestimmen. Die Treibhausgas- bzw. Ressourceneffizienz wird zum Wettbewerbsfaktor. Der zu erwartende Biomasserohstoff- und Energieeffizienzgewinn in der Verarbeitung führt folglich zu einem verminderten physischen Biokraftstoffbedarf zur Erfüllung der Treibhausgasminderungspflicht. Die UFOP kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die stark voneinander abweichenden Bedarfsschätzungen aus dem Kreise der Wirtschaft eine sachgerechte Anpassung der Treibhausgasminderungspflicht verhindert haben. Die UFOP begrüßt, dass die Bundesregierung mit diesem Gesetz verpflichtet wird, im Turnus von zwei Jahren dem Bundestag zu berichten, so dass eine Überprüfung der Treibhausgasminderungsvorgaben und damit auch eine sachgerechte Neufestsetzung möglich ist.
Die UFOP erinnert daran, dass sich der Biodiesel- und Pflanzenölkraftstoffabsatz seit 2007 praktisch halbiert hat. Wurden 2007 noch ca. 4 Mio. Tonnen Pflanzenölkraftstoffe abgesetzt und damit etwa 13 Prozent des Dieselkraftstoffbedarfs ersetzt, waren es im Jahr 2013 nur noch ca. 2,1 Mio. Tonnen Biodiesel. Ziel der Überprüfung muss es sein, dass unter Berücksichtigung der durch die jeweiligen Kraftstoffnormen vorgegebenen Beimischungsobergrenzen das Treibhausgasreduktionspotenzial durch die Verwendung von Biokraftstoffen möglichst ausgeschöpft wird. Aus Sicht der UFOP ist ebenso von Bedeutung, dass Deutschland bereits eine Regelung geschaffen hat, die die Verwendung von Erneuerbaren bzw. Biokraftstoffen ab dem Jahr 2020 vorsieht.
Die UFOP betont, dass die mit dem Gesetz verbundene Stärkung der freiwilligen Zertifizierungssysteme allerdings nicht die aus der Sicht der Biokraftstoffwirtschaft erforderliche bisher ordnungsrechtlich verankerte Kontrolle im Rahmen der Doppelanrechnung von Biokraftstoffen aus Abfallölen ersetzt. Diese hat sich grundsätzlich bewährt und hätte beibehalten werden müssen. Nun liegt die Verantwortung bei der EU-Kommission, die diese Zertifizierungssysteme zulässt. Die UFOP sieht die Kommission gefordert die heute 17 zugelassenen Systeme kritisch im Rahmen der Wiederzulassung zu prüfen, damit sich nicht unterschiedliche Zertifizierungsanforderungen zu einem Wettbewerbsvorteil entwickeln können. Denn von der Qualität der Zertifizierung hänge schließlich auch die öffentliche Akzeptanz von Biokraftstoffen ab. Biokraftstoffe nehmen hier eine Vorreiterrolle ein, wenn die Politik im Rahmen der Bioökonomie auch die stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe vorantreiben will.
http://www.ufop.de
Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V.
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