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Pressemitteilung von Dr. Ralf Stoll
Marketing Terminal GmbH Insolvenz - Spezialisten vertreten Anleger
20.10.2014
Auto & Verkehr
Nachdem sich am 16.10.2014 die negativen Berichte über die Marketing Terminal Service GmbH häuften und die Süddeutsche Zeitung von einem Schneeballsystem mit einem Betrag von über 40 Millionen zu Lasten von ca. 10.000 Geschädigten ausgeht, stellten sich viele Anleger der Marketing Terminal Service GmbH die Frage, wie es weiter geht mit der Marketing Terminal Service GmbH. Nunmehr wurde bekannt, dass über das Vermögen der Marketing Terminal Service GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1502 IN 3130/14 eröffnet wurde. Am 15.10.2014 um 6:00 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ullrich Kramer bestellt.
Nunmehr steht also fest, dass Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens ihre Ansprüche geltend machen müssen, falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Zunächst muss der vorläufige Insolvenzverwalter nunmehr prüfen, ob überhaupt genug Vermögen bei der Marketing Terminal Service GmbH vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens abzudecken. Ist dies nicht der Fall, wird das Insolvenzverfahren erst gar nicht eröffnet. Kommt es jedoch zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei der Marketing Terminal Service GmbH, gilt es für die Anleger, ihre Forderungen möglichst innerhalb der gesetzten Frist und richtig anzumelden. Im Insolvenzrecht gelten rechtliche Besonderheiten, die beachtet werden müssen.
Den Anlegern der Marketing Terminal Service GmbH ist nunmehr zu empfehlen, sich anwaltlichen Rat einzuholen. Dabei gilt es zunächst zu klären, ob eine insolvenzrechtliche Vertretung sinnvoll und möglich ist. Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Ralph Sauer ist auf das Insolvenzrecht und hierbei insbesondere auf die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren spezialisiert. Er rät Anlegern der Marketing Terminal Service GmbH: "Anleger sollten nunmehr besonnen handeln und möglichst einen Insolvenzrechtler um Rat fragen, wie es weiter geht. Insbesondere bei der Forderungsanmeldung sind einige Kniffe zu beachten, weshalb die Anleger der Marketing Terminal Service GmbH nicht selbst die Forderungen anmelden sollten."
Daneben sollten Anleger der Marketing Terminal Service GmbH überprüfen lassen, ob auch Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Misere in Frage kommen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll empfiehlt Anlegern: "Anleger sollten möglichst schnell überprüfen lassen, ob Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen möglich sind. Wenn die Verantwortlichen keine Insolvenz anmelden, ist Eile geboten. Derjenige, der ein Urteil erwirkt, kann daher gegen die Verantwortlichen der Marketing Terminal Service GmbH als erster vollstrecken. Wenn das Vermögen aufgebraucht ist, gehen andere Anleger leer aus. Deshalb sollten Anleger schnell handeln."
Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kooperiert mit der u.a. auf das Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Himmelsbach & Sauer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft. Beide Gesellschaften decken das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Insolvenzrecht als Spezialgebiete ab und können auf diese Weise eine bestmögliche Vertretung der Anleger gewährleisten. Es bestehen umfangreiche Erfahrungen mit derartigen Massenschadenfällen, so dass Anleger bestmöglich vertreten werden. Weitere Informationen zu einer Vertretung finden Anleger der Marketing Terminal Service GmbH hier:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/marketing-terminal-gmbh-jetzt-geld-sichern
http://forderungsanmeldung-im-insolvenzverfahren.de/
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