Pressemitteilung von Sven Prüfer

Neues Online-Portal klärt über Bußgeldbescheide auf


Auto & Verkehr

Das jüngst gelaunchte Online-Portal nein-zum-bussgeldbescheid.de (http://www.nein-zum-bussgeldbescheid.de/) ist ein Segen für alle, die einen Bußgeldbescheid bekommen haben und sich Fragen stellen wie: "Was kann ich tun?" oder "Hat ein Einspruch Zweck?". Bereits auf der Startseite wird dem Betroffenen Mut gemacht, dass ein Nein zum Bußgeldbescheid durchaus Erfolg haben kann.

Behandelt werden die am häufigsten vorkommenden Verkehrsordnungswidrigkeiten, die hierzulande gemäß geltendem Bußgeldkatalog geahndet werden. In diesem Zusammenhang wird der Leser auf die sehr unterschiedlichen Strafmaße hingewiesenen, die der Bußgeldkatalog für die diversen möglichen Ordnungswidrigkeiten vorsieht: Ist die Geschwindigkeit nur geringfügig inner- oder außerorts überschritten (bis 21 Stundenkilometer), fällt lediglich eine Geldbuße an. Erläutert wird zudem die stufenweise Steigerung des Bußgeldes und eventueller Punkte ab 21 Stundenkilometern zu viel auf dem Tacho.

Wissenswertes beinhaltet nein-zum-bussgeld.de aber auch für diejenigen Fahrer, die sich nicht ganz sicher sind, ob sie womöglich beobachtet wurden, wie sie die rote Ampel übersehen und überfahren haben: Unter der Kategorie "Ampel überfahren" ist nachzulesen, ob gegebenenfalls eine Geldbuße und ein Punkt fällig sind oder ob gar ein Fahrverbot drohen könnte. Bußgeldbescheidempfänger und speziell die von einem angedrohten Führerscheinentzug Betroffenen fordert das Online-Portal nein-zum-bussgeldbescheid.de auf, Kontakt aufzunehmen und somit die angebotene Hilfe anzunehmen: Vorzugsweise über die Hotline sind die kompetenten Mitarbeiter des Expertenteams zu erreichen. Dementsprechend kann der User den jeweiligen Sachverhalt darstellen und anschließend die besten Verhaltenstipps in Erfahrung zu bringen.
Bußgeldbescheid Fahrverbot geblitzt rote Ampel überfahren

http://www.nein-zum-bussgeldbescheid.de
Intermedia Sven Prüfer
Gademow 8c 18528 Parchtitz

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