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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Dr. Monika Stobrawe
"Wer zahlt Sturmschaden am Pkw?" - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S.
23.04.2015 / ID: 193545
Auto & Verkehr
Manfred S. aus Hannover:
Ende März hat erneut ein Sturm in vielen Teilen Deutschlands Schäden angerichtet. Im Fernsehen sah man Bilder von geparkten Autos, die unter umgestürzten Bäumen begraben waren. Wer zahlt eigentlich den Schaden, wenn mein Auto durch ein Unwetter beschädigt wird?
Rechtsexpertin Michaela Zientek von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung:
Stürzt im Sturm ein Baum um und fällt auf ein geparktes Auto, zahlt die Teilkasko. Voraussetzung: Es herrschte mindestens Windstärke 8, also eine Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 km/h. Fallen bei einem leichteren Sturm zum Beispiel Dachziegel auf das Auto, hilft nur eine Vollkasko. Beide Versicherungen decken Schäden ab, die direkt durch den Sturm entstanden sind, zum Beispiel, wenn ein Baum auf ein geparktes Auto fällt. Kollidieren Sie jedoch während des Fahrens mit einem umgestürzten Baum, gilt das nicht als unmittelbarer Sturmschaden. Dann zahlt nur die Vollkasko. Manchmal kann auch gegen einen Grundeigentümer Schadenersatz geltend gemacht werden: Etwa wenn ein Baum umfällt, den dieser schon lange hätte beseitigen müssen, weil er sichtlich morsch war.
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