Wenn zwei dasselbe falsch machen ...
28.04.2015 / ID: 193956
Auto & Verkehr
Wer rückwärtsfährt, hat Schuld. Doch was ist diese Faustregel wert, wenn beide Autofahrer beim Unfall den Rückwärtsgang eingelegt haben? Die Antwort des Amtsgerichts Erfurt (AZ 4 C 148/148) war eindeutig: Jeder muss die Hälfte des Schadens tragen - sowohl des Eigen- als auch des Fremdschadens.
Dies hatte der Kläger im Vorfeld ganz anders gesehen. Zwar gab er unumwunden zu, rückwärts aus der Parklücke herausgefahren zu sein, als sein Kontrahent rückwärts ausparkte, doch habe er das andere Auto im Rückspiegel gesehen und kräftig gehupt. Und nicht nur das: Eigentlich habe er ja schon gestanden, als es gekracht habe. Sogar der Vorwärtsgang wäre eingelegt gewesen. Bloß weil ein anderer Autofahrer ihm den Weg versperrt habe, sei an Wegfahren nicht zu denken zu gewesen.
Der einzige Zeuge konnte jedoch nur eines bestätigen: Beide Fahrzeuge seien fast gleichzeitig rückwärts aus ihren Parklücken herausgestoßen. Ja, und dann hätte es auch schon gekracht.
Für das Gericht gab es, wie die HUK-COBURG mitteilt, keinen Zweifel an der Schuld beider. Ein schneller Tritt auf die Bremse, genügt ohnehin nicht. Wer für sich punkten will, muss nicht nur beweisen können, dass er gestanden hat, sondern auch wie lange. Entlasten kann sich nur, wer solange steht, dass sein Kontrahent Gelegenheit hat, auf die Situation zu reagieren.
http://www.huk.de
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Postfach 18 02 96444 Coburg
Pressekontakt
http://www.huk.de
HUK-COBURG
Bahnhofsplatz 96444 Coburg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Karin Benning
04.08.2020 | Karin Benning
Passgenauer Versicherungsschutz für ein E-Auto
Passgenauer Versicherungsschutz für ein E-Auto
29.07.2020 | Karin Benning
Auto und was dann?
Auto und was dann?
07.07.2020 | Karin Benning
Zecken: Klein, aber gemein
Zecken: Klein, aber gemein
30.06.2020 | Karin Benning
Cabrio: Parken mit offenem oder geschlossenem Verdeck
Cabrio: Parken mit offenem oder geschlossenem Verdeck
17.06.2020 | Karin Benning
Nach dem Corona-Shutdown: Am Wochenende wird wieder mehr Auto gefahren
Nach dem Corona-Shutdown: Am Wochenende wird wieder mehr Auto gefahren
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.01.2026 | Cineblock Verkehrssicherung Hessen GmbH
Verkehrssicherung im Rhein-Main-Gebiet: sichere Abläufe in Frankfurt und Umgebung
Verkehrssicherung im Rhein-Main-Gebiet: sichere Abläufe in Frankfurt und Umgebung
03.01.2026 | KeyTik Autoschlüsseldienst
KeyTik Autoschlüsseldienst – Professionelles Nachmachen und Programmieren von Autoschlüsseln
KeyTik Autoschlüsseldienst – Professionelles Nachmachen und Programmieren von Autoschlüsseln
02.01.2026 | AMS Auto GmbH
AMS Auto GmbH baut Youngtimer-Sortiment gezielt aus
AMS Auto GmbH baut Youngtimer-Sortiment gezielt aus
30.12.2025 | Beulendoktor München CarDentWorks
Hagelschaden Reparatur München: Beulendoktor beseitigt Dellen ohne Wertverlust
Hagelschaden Reparatur München: Beulendoktor beseitigt Dellen ohne Wertverlust
29.12.2025 | Beulendoktor München CarDentWorks
Smart Repair München - Warum neu lackieren, wenn Smart Repair reicht?
Smart Repair München - Warum neu lackieren, wenn Smart Repair reicht?

