Pkw-Maut: Weitere Nachbesserungen notwendig
18.06.2015 / ID: 198197
Auto & Verkehr
Mannheim/Frankfurt, im Juni 2015. Verkehrsminister Alexander Dobrindt hat mahnende Stimmen und Zweifel an der Rechtssicherheit seines Konzepts lange ignoriert. Das rächt sich nun und die Pkw-Maut wird nach Bedenken der EU erst mal auf Eis gelegt bzw. "auf unbestimmte Zeit" verschoben.
In der vorliegenden Form waren der Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V. (BVF) und der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) strikt gegen eine Einführung der Pkw-Maut. Es war nicht ausreichend geklärt und definiert, dass Arbeitnehmern und Unternehmen - wie versprochen - kein zusätzlicher Aufwand entsteht und das die prognostizierten Mehreinnahmen ausschließlich in eine verbesserte Verkehrs-Infrastruktur investiert werden. Konkrete Anregungen hatte es ausreichend gegeben.
"Wir sind gespannt auf die weiteren Entwicklungen. Das Verschieben der Maut zu diesem Zeitpunkt zeigt allerdings ganz deutlich, dass auch zukünftig die Stimmen von Interessenvertretungen wie dem VDR und dem BVF ernster genommen werden sollten", sagt Dirk Gerdom, Präsident des VDR. Deshalb weisen die beiden Verbände bei dieser Gelegenheit nochmal auf weitere Schwachstellen hin. "Die gilt es dringend zu bedenken und entsprechende Vorschläge einzubauen, wenn eines Tages die Pkw-Maut wieder aus der Schublade genommen wird", sagt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des BVF.
Beispielsweise betrifft das das Thema "Geldwerter Vorteil", was gerade den deutschen Mittelstand treffen würde. Denn §8 Einkommensteuergesetz sagt: Vom Arbeitgeber übernommene Maut ist als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der wird nach Ansicht des BFH nicht von der Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regelung erfasst und muss daher noch zusätzlich als Arbeitslohn versteuert werden. Mit der Ein-Prozent-Regel sind nämlich nur solche Kosten abgegolten, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Halten und Betrieb des Fahrzeugs zwangsläufig anfallen. Vom Arbeitgeber übernommene Mautgebühren und Vignettenkosten sind nach dem Zweck der einzelnen Fahrt gesondert zu beurteilen. Das könnte nicht unbürokratisch nachgehalten und die Anteile an pauschalen Gebühren berechnet werden. Auch bei diesem Thema wurde vom deutschen Gesetzgeber nicht für eindeutige Rechtssicherheit gesorgt.
Spannend wird die Frage, ob die in die Wege geleiteten Steuererleichterungen bei der Kfz-Steuer auch verschoben werden können. Das Kabinett hat das beschlossen. Die Regelungen zur Steuerentlastung sollen ab 1. Januar 2016 gelten.
http://www.fuhrparkverband.de
Bundesverband Fuhrparkmanagement
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