Pressemitteilung von Brigitta Mehring

Kinder-Fahrradanhänger Teil 2: Darauf kommt es an


Auto & Verkehr

Fahrradfahren mit Kindern ist nicht immer unproblematisch. Besonders, weil Kinder bis zu ihrem achten Geburtstag auf dem Gehweg fahren müssen. Beim Überqueren einer Fahrbahn, also an jeder Kreuzung und jeder Einmündung, müssen Kinder absteigen und schieben. Bis zu ihrem zehnten Geburtstag haben sie die Wahl zwischen Gehweg einerseits und Fahrbahn bzw. Radweg andererseits. Was aber, wenn die Kinder noch zu klein für ein eigenes Fahrrad sind? ARAG Experten geben Auskunft zum Kindertransport per Fahrradanhänger und sagen, wie so ein Anhänger aussehen sollte.

Was macht einen sicheren Kinderanhänger aus?
Der Rahmen des Anhängers soll so gestaltet sein, dass er möglichst leicht und stabil ist und einen geschützten Innenraum bildet. Für Benutzer mit wenig Stauraum zu Hause ist es wichtig, dass der Anhänger relativ schnell und flach zusammengelegt werden kann. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung dürfen Personen nicht mit Teilen in Berührung kommen, die eine Verletzung hervorrufen können. Das heißt, es muss z.B. gewährleistet sein, dass die kleinen Insassen nicht mit den Fingern in die Räder des Anhängers geraten können (Radeingriffschutz). Die Räder müssen eine Abweisvorrichtung aufweisen, sodass sie an Hindernissen abgleiten können. Es dürfen auch keine scharfkantigen Teile vorliegen, Ecken und Kanten müssen abgerundet oder auf andere Art und Weise entschärft sein. Eine hohe Kippsicherheit wird in der Regel durch einen möglichst niedrigen Schwerpunkt und eine breite Spur sowie große Räder (20 Zoll Räder) erreicht. Abnehmbare Räder sind z. B. durch Splinte oder Einrastmechanismen zu sichern.

Die Kennzeichnung
Die Europäische Union hat selbstverständlich auch für Fahrradanhänger einen international gültigen Standard erarbeitet. Diese europaweit gültige Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen und die entsprechenden Prüfverfahren für zweispurige Fahrradanhänger und deren Verbindungseinrichtungen fest. Zu erkennen ist dies an einer dauerhaften Kennzeichnung am Anhänger mit der Bezeichnung DIN EN 15918. Jeder Anhänger muss darüber hinaus noch mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
-Modellbezeichnung und/oder der Modellnummer des Anhängers
-Name und Anschrift des Herstellers oder seines gesetzlichen Vertreters
-höchste Gesamtmasse und Nutzlast
-kleinste und größte Stützlast
-Mindestalter und maximale Größe der beförderten Personen

Erst gurten, dann starten!
Dieser Grundsatz, der für Autofahrer als selbstverständlich gilt, ist auch für Kinder im Fahrradanhänger Pflicht! Standardmäßig muss ein Kinderanhänger mindestens mit Y-Gurten ausgestattet sein. Die meisten Hersteller bieten von Haus aus noch einen Beckengurt an, der eventuell im Y-Gurt integriert ist. Also einen 5-Punkt Gurt, der sicheren Halt bietet. Die Gurte sollten am Chassis befestigt sein, außerdem gepolstert und mindestens 25 mm breit. Die Gurtverschlüsse sollten so gestaltet sein, dass sie von Kindern nicht leicht zu öffnen sind. Wichtig ist bei Anhängern mit zwei Sitzen, dass eine mittige Sitzposition mit den erforderlichen Gurten möglich ist. Auf diese Weise wird eine unsymmetrische Beladung bei Beförderung einer einzigen Person vermieden, so die ARAG Experten.

Zubehör
In vielen Kinderanhängern ist sogar der Transport von Babys und Kleinkindern möglich, allerdings nur mit den geeigneten Rückhaltesystemen. Viele Hersteller bieten weiteres Zubehör an, so dass die Kinder entsprechend ihren jeweiligen Entwicklungsstufen sicher transportiert werden können. Von der Babyschale über den Babysitz bis hin zur Sitzstütze für Kinder, deren Rückenmuskulatur noch nicht voll entwickelt ist. ARAG Experten raten dazu, sich vor dem Kauf eines Kinderanhängers gründlich zu informieren.

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