Rasen oder Reisen?
10.07.2015 / ID: 200075
Auto & Verkehr
Wer in den Urlaub fährt, will ankommen und zwar möglichst schnell. Also freie Fahrt für freie Bürger? Immerhin gibt es viele deutsche Autobahnen, auf denen kein Schild vorschreibt, wie schnell man fahren darf. Doch einfach Gas zu geben, birgt durchaus Tücken. Wie die HUK-COBURG mitteilt, gilt auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen eine Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern. Wer deutlich schneller fährt, begeht zwar weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Doch passiert ein Unfall, muss der Fahrer meist mit einer Mitschuld von etwa 30 Prozent rechnen, denn aufgrund der hohen Geschwindigkeit erhöht sich die vom Auto ausgehende Betriebsgefahr.
Wer muss was beweisen?
Der Autofahrer, den sich die Rechtsprechung wünscht, hält sich an die Richtgeschwindigkeit. Dies gilt besonders für Nachtfahrten. Fährt jemand schneller und es kommt zum Unfall, liegt die Beweislast beim Schnellfahrer: Er muss beweisen, dass die Karambolage auch passiert wäre, wenn er sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hätte. Kann er das nicht, trifft ihn nach gängiger Rechtsauffassung automatisch ein Teil der Schuld. Welche Umstände zum Unfall führten, spielt dann keine Rolle mehr.
Bei Autobahn-Unfällen, die sich beim Wechseln von der rechten auf die linke Fahrspur ereignen, ist die Richtgeschwindigkeit besonders oft ein Thema.
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