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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Malika Chiheb
Gefahr von Wildunfällen im Herbst und Winter
07.10.2015
Auto & Verkehr
Gerade jetzt im Herbst und Winter sind Kraftfahrer auf wald- und feldgesäumten Landstraßen zu besonderer Vorsicht aufgerufen, um Wildunfälle zu vermeiden. Das gilt vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung, da es zu diesen Tageszeiten zu häufigen Wildwechseln kommt. Allein im Jagdjahr 2013/2014 registrierte der Deutsche Jagdverband über 220.000 Unfälle mit Wildbeteiligung. Die NÜRNBERGER Versicherung (http://www.nuernberger.de) gibt Verhaltenstipps, wie die Gefahr eines solchen Unfalls möglichst gering bleibt.
Prävention von Wildunfällen
Generell gilt, dass in waldreichen Gebieten und überall dort, wo Wildwechselschilder aufgestellt sind, das Tempo deutlich herabgesetzt werden sollte. Bereits bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h beträgt der Bremsweg 55 Meter, bei Nässe verlängert sich dieser noch. Zudem sollten die Fahrbahnränder stets genau im Auge behalten werden, um im Gefahrenfall schnell reagieren zu können. Wird ein Wildtier entdeckt: hupen und abblenden, damit es einen Fluchtweg finden kann. Sollte es bereits zu spät sein, um eine Kollision zu vermeiden, gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren. Peter Meier, Vorstandsmitglied der NÜRNBERGER, empfiehlt: "Bremsen Sie nur, wenn kein Auffahrunfall mit einem nachfolgenden Fahrzeug droht und behalten Sie Ihren Kurs bei. Ein reflexartiges, unkontrolliertes Ausweichmanöver kann weitaus schlimmere Folgen haben als ein kontrollierter Zusammenstoß."
Richtig handeln bei Wildunfällen
Ist es zu einem Unfall mit Wildbeteiligung gekommen, muss zunächst die Unfallstelle abgesichert und anschließend die Polizei benachrichtigt werden. Zudem sollte man sich eine sogenannte Wildbescheinigung vom zuständigen Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen sowie Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen, um einen potentiellen Versicherungsfall nachweisen zu können. Die Versicherung sollte im Schadenfall vor der Reparatur kontaktiert werden.
Mit der NÜRNBERGER Versicherung zusätzlich geschützt
Ob die Kfz-Versicherung bei Wildunfällen zahlt oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei einem Zusammenstoß mit einem Tier greift die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Versicherungsschutz bietet hierfür nur eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung. In der Regel trägt die Teilkasko die entstandenen Kosten nur, wenn es sich bei dem angefahrenen Tier um Haarwild handelt. Die NÜRNBERGER AutoVersicherung Komfort (http://nuernberger.de/autoversicherung) bietet jedoch bereits im Rahmen ihrer Teilkasko einen zusätzlichen Schutz bei Kollisionen mit Tieren aller Art.
Bildquelle: © hykoe - Fotolia
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