promoted | KFZ-Versicherung-trotz-Schufa.de
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Pressemitteilung von Karin Benning
Saisonkennzeichen: Nur zahlen, was man fährt
22.04.2016 / ID: 224769
Auto & Verkehr
Die Temperaturen steigen, die Straßen sind trocken und Autofahren macht wieder richtig Spaß. Deshalb motten viele im Frühling ihr Winterauto ein und holen Cabrio oder Motorrad aus der Garage. Das sind beileibe keine Einzelfälle: Immerhin waren im letzten Jahr knapp 2,2 Millionen Fahrzeuge nur ein paar Monate im Jahr unterwegs.
Auto- oder Motorradfahren ist angenehm, das An- und Abmelden eines Fahrzeugs eher lästig. Doch wer nur ein paar Monate im Jahr bei gutem Wetter fährt, will natürlich auch nur für diese Zeit Steuern und Versicherung bezahlen: Ein Saisonkennzeichen macht das laut HUK-COBURG möglich. Der Fahrer meldet sein Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle an. Bis zur endgültigen Abmeldung - weil der Fahrer Auto oder Motorrad beispielsweise verkauft - bleibt der Zulassungszeitraum Jahr für Jahr gültig.
Wer ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht bereits in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) fährt, sollte beim Versichern daran denken: Nur wenn der Vertrag mindestens 180 Tage im Jahr läuft, wird er bei Schadenfreiheit Jahr für Jahr in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Zugleich kann sich ein Saisonfahrer mit kombinierter Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung darauf verlassen, dass auch im Ruhezeitraum in der Teilkasko- und der Kfz-Haftpflicht Versicherungsschutz besteht. Sollte das Auto zum Beispiel aus dem Winterquartier gestohlen werden, wäre das ein Fall für die Versicherung.
Entspannt zurücklehnen kann sich ein Saisonfahrer auch beim Thema Haupt- und/oder Abgasuntersuchung. Fallen die Untersuchungen in die Ruhezeit, genügt es, sich im ersten Monat der Wieder-Inbetriebnahme um neue Prüfsiegel zu kümmern.
Elektronische Versicherungsbestätigung genügt
Die Ummeldung von einem normalen auf ein Saisonkennzeichen ist ganz unkompliziert. Man bittet einfach seinen Kfz-Versicherer, eine entsprechende elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) an die örtliche Zulassungsstelle zu schicken. Schon steht der Ummeldung nichts mehr im Wege.
http://www.huk.de
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz - 96444 Coburg
Pressekontakt
http://www.huk.de
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz - 96444 Coburg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Karin Benning
04.08.2020 | Karin Benning
Passgenauer Versicherungsschutz für ein E-Auto
Passgenauer Versicherungsschutz für ein E-Auto
29.07.2020 | Karin Benning
Auto und was dann?
Auto und was dann?
07.07.2020 | Karin Benning
Zecken: Klein, aber gemein
Zecken: Klein, aber gemein
30.06.2020 | Karin Benning
Cabrio: Parken mit offenem oder geschlossenem Verdeck
Cabrio: Parken mit offenem oder geschlossenem Verdeck
17.06.2020 | Karin Benning
Nach dem Corona-Shutdown: Am Wochenende wird wieder mehr Auto gefahren
Nach dem Corona-Shutdown: Am Wochenende wird wieder mehr Auto gefahren
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.05.2025 | PETRONAS Lubricants International
PETRONAS Lubricants International und IVECO führen gemeinsam die Tutela-Serie für Nutzfahrzeuge ein
PETRONAS Lubricants International und IVECO führen gemeinsam die Tutela-Serie für Nutzfahrzeuge ein
13.05.2025 | PROJECT47 GmbH
Effiziente Fahrzeugbeschaffung im Flottenmanagement
Effiziente Fahrzeugbeschaffung im Flottenmanagement
12.05.2025 | Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V.
Kooperation zwischen Deutschem Textilreinigungs-Verband und Bundesverband Betriebliche Mobilität
Kooperation zwischen Deutschem Textilreinigungs-Verband und Bundesverband Betriebliche Mobilität
08.05.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Motorradfahren mit Kindern: Sicherheit ist oberstes Gebot
Motorradfahren mit Kindern: Sicherheit ist oberstes Gebot
07.05.2025 | PARKcontrol24
PARKcontrol24: Die innovative Lösung für private Parkplatzbesitzer
PARKcontrol24: Die innovative Lösung für private Parkplatzbesitzer
