Pressemitteilung von Karin Benning

Autoverkauf: Was ist zu tun?


Auto & Verkehr

Der Frühling steht vor der Tür: Für viele Autofahrer genau die richtige Zeit, sich ein neues Auto zuzulegen. Soll es ein Gebrauchtes sein, ist der Autokauf von privat an privat immer noch gängige Praxis. Hierbei geht die laufende Kfz-Versicherung automatisch auf den Käufer über. Selbstverständlich kann der neue Eigentümer, aber jederzeit wechseln. Er muss bei der Zulassungsstelle lediglich die Versicherungsbestätigung des neuen Kfz-Versicherers vorlegen.

Bevor es soweit ist, muss allerdings erst der Verkauf über die Bühne gehen. Einen Musterkaufvertrag stellen viele Versicherer ihren Kunden kostenlos zur Verfügung. Oft lässt sich der Vertrag - wie auch bei der HUK-COBURG (www.huk.de) - einfach von der Website herunterladen. Er sollte neben den Veräußerungsanzeigen auf jeden Fall einen Passus zum Versicherungsschutz enthalten. Darin wird festgehalten, ob man die Versicherung kündigt oder beibehält. Nach dem Verkauf schickt der Verkäufer die von beiden Parteien ausgefüllten Veräußerungsanzeigen sofort an den Versicherer und die Zulassungsstelle.

Hat der Käufer erklärt, die Kfz-Versicherung übernehmen zu wollen, muss er mit dem Verkäufer besprechen, wie sie es mit der Beitragszahlung für das laufende Versicherungsjahr halten wollen. Dem Versicherer gegenüber haften beide gleichermaßen. Erklärt der Käufer dagegen, sich einen neuen Kfz-Versicherer zu suchen, darf er die Ummeldung nicht vergessen, ansonsten wird die Zulassungsstelle aktiv und zieht seinen Wagen aus dem Verkehr.

Und noch etwas: Bevor der Käufer Gas gibt und davonfährt, muss er überprüfen, ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Am besten lässt er sich die Kfz-Police mit dem dazugehörigen Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg zeigen. Und selbstverständlich müssen die Kennzeichen gültige amtliche Stempel tragen.

Probefahrt
Der Versicherungsschutz spielt aber schon viel früher eine Rolle, denn vor der Entscheidung ein Auto zu kaufen, steht die Probefahrt. Wer einem Fremden einfach den Autoschlüssel in die Hand drückt und gute Fahrt wünscht, spielt damit. Wie die HUK-COBURG mitteilt, setzt ein Diebstahl immer einen Gewahrsamsbruch voraus. Soll heißen: Der Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen ab. Entscheidet sich der Käufer während der Fahrt, einfach nicht mehr zurückzukommen, ist dies nach Auffassung des Gesetzgebers kein Diebstahl. Der Eigentümer hat den Schlüssel freiwillig hergegeben. An dieser Stelle ist also Vorsicht geboten: Denn es kann sein, dass die Teilkasko für das verschwundene Auto nicht zahlen muss.

Gibt es Mittel und Wege, um diese Situation zu vermeiden, ohne den Käufer zu verprellen? Vor Beginn der Probefahrt sollte der Verkäufer Ausweis und Führerschein des Interessenten gesehen haben. Und wer keine Lust hat, während der Probefahrt im Auto zu sitzen, sollte zumindest den Führerschein des potentiellen Käufers behalten.

Noch ein Tipp zum Thema Gewahrsamsbruch: Ob der vorliegt oder nicht, hängt nach gängiger Rechtsprechung zusätzlich vom Ort des Verkaufsgespräches ab. Deshalb sollten Verhandlungen auf jeden Fall in der Wohnung des Verkäufers geführt und die Schlüssel dort übergeben werden.

http://www.huk.de
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz - 96444 Coburg

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