Pressemitteilung von Rainer Hillgärtner

Tagfahrlicht für neue Automodelle jetzt serienmäßig


Auto & Verkehr

Stuttgart (ACE) 4. Februar 2011 - Neue Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen dürfen ohne automatische Tagfahrleuchten künftig nicht mehr ausgeliefert werden. Sie erhalten von Montag an (7. Februar) keine sogenannte EU-Typgenehmigung mehr, teilte der ACE Auto Club Europa in Stuttgart mit. Folglich müssen Hersteller jetzt ihre neu auf den Markt kommenden Fahrzeuge serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausrüsten. Das neue Tagfahrlicht für die Fahrzeugfront schaltet sich automatisch ein, sobald die Zündung eingeschaltet wird. Damit können Fahrzeuge am Tag besser und frühzeitiger wahrgenommen werden. Der ACE begrüßte die Einführung des Tagfahrlichts als "einen nützlichen Beitrag zur Unfallverhütung". Die Maßnahme kommt allerdings erst mit zweijähriger Verspätung, merkte der Club kritisch an. Die EU-Verkehrsminister hatten laut ACE ursprünglich geplant, die Kfz-Zulassungsvorschriften schon mit Wirkung von 2009 an zu ändern. Ab August 2012 gilt die neue Ausrüstungsvorschrift ausnahmslos auch für alle anderen Fahrzeugklassen, womit dann auch schwere Nutzfahrzeuge in die Regelung einbezogen werden.

ACE erinnert an geplante generelle Lichtpflicht
Eine Nachrüstungspflicht für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge gibt es nicht. Gleichwohl sieht der ACE den Bundesverkehrsminister jetzt in einem gewissen Zugzwang. Es sei nämlich der Verkehrssicherheit nicht gerade zuträglich, wenn neue Autos Tagfahrlicht integriert hätten, während gleichzeitig alle anderen Fahrzeuge weiter "unterbelichtet" umherfahren dürften. Der ACE erinnerte an frühere Ankündigungen aus dem Bundesverkehrsministerium, dass im Zuge der Einführung des speziellen Tagfahrlichts für die bereits im Verkehr befindliche Flotte eine Pflicht zum Einschalten des herkömmlichen Abblendlichts zu erwägen wäre. In Deutschland gibt es dem Club zufolge bislang nur eine unverbindliche ministerielle Empfehlung, auch tagsüber das Abblendlicht einzuschalten.

Ministerempfehlung wird mehrheitlich ignoriert
Der ACE wies auf Verkehrssicherheitsstudien der Europäischen Kommission hin, wonach bei Einführung eines generellen Tagfahrlichtsgebots europaweit jährlich 1,9 Millionen Straßenverkehrsunfälle vermieden werden könnten. Das bedeute 5.500 Tote und 155.000 Verletzte weniger. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt nach Angaben des ACE auch eine Untersuchung der dem Bundesverkehrsministerium unterstellten Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Nach einer früheren vom ACE durchgeführten Verkehrszählung schalten trotz der Minister-Empfehlung nur 26 Prozent der Autofahrer in Deutschland als Ersatz für Tagfahrlicht ihr Abblendlicht ein. Spezielles Tagfahrlicht beansprucht im Unterschied zum herkömmlichen Abblendlicht sehr viel weniger Energie; der durch Licht verursachte Spritverbrauch ist beim Tagfahrlicht um bis zu 90 Prozent geringer. Wer mit Abblendlicht fährt, verbraucht auf 100 Kilometer schätzungsweise bis zu 0,2 Liter mehr Kraftstoff. Dennoch befürwortet der ACE die übergangsweise Abblendlichtvariante, weil die durch eine "Lichtverweigerung" verursachten gesamtgesellschaftlichen Unfallfolgekosten ungleich höher ausfallen würden als die Mehrkosten für Kraftstoff. Nach Darstellung des ACE kann es sich unter bestimmten Voraussetzungen aber auch lohnen, ältere Autos nachträglich auf sparsameres Tagfahrlicht umzurüsten.

In etwa 20 europäischen Ländern gibt es im Rahmen nationaler Verkehrsvorschriften teils verschiedenartige Auflagen, denen zufolge Kraftfahrer auch tagsüber mit Licht unterwegs sein müssen. Die Schweiz und Frankreich empfehlen lediglich das Einschalten des Lichts am Tag. In Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Estland und Island ist das Fahren mit eingeschaltetem Licht vorgeschrieben. Ebenso in Italien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Portugal, Bulgarien, Litauen, Lettland, Mazedonien, Polen, Rumänien, Russland, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn.

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