Pressemitteilung von Brigitta Mehring

ARAG Verbrauchertipps zu Winterreifen


Auto & Verkehr

Winterreifen: Auf M+S-Symbol achten
Die Fahreigenschaften von Sommerreifen nehmen bei Temperaturen von unter fünf Grad Celsius kontinuierlich ab, da die Gummimischung nicht auf diese Temperaturen ausgelegt ist. Die Reifen verhärten und die Haftung reduziert sich. M+S-Reifen hingegen haben eine deutlich weichere Gummimischung. Sie kommen auch mit tiefen Temperaturen gut zurecht und haften beim Anfahren, Bremsen und in Kurven bei niedrigen Temperaturen besser auf dem Straßenbelag. Sommer- und Winterreifen unterscheiden sich laut ARAG Experten auch in Bezug auf das Profil. So haben Winterreifen normalerweise nicht nur ein tieferes Profil, sondern dieses weist zudem Lamellen aus. Dank dieser Lamellen punkten Winterreifen auf losem Untergrund und sorgen bei Schnee für deutlich mehr Grip. Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). Darauf sollten Autofahrer dringend achten, denn das Fahren ohne M+S-Reifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte kostet 60 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen sogar 80 Euro an. Damit ist laut ARAG Experten auch der Eintrag eines Punktes im Flensburger Fahreignungsregister verbunden.

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Winterreifenpflicht gilt auch für Roller
Auch Mofas, Motorroller und Motorräder unterliegen der Winterreifenpflicht. Wer in den Wintermonaten mit einem motorisierten Zweirad unterwegs ist, muss die Bereifung des Bikes - ebenso wie Autofahrer - der jeweiligen Wettersituation anpassen. In der gesetzlichen Regelung ist die Rede von Kraftfahrzeugen. Daher gilt sie auch für motorisierte Zweiräder, vom Mofa bis zur Supersportmaschine. Obwohl einige Reifenhersteller bereits Winterreifen für Roller und Motorräder anbieten, gibt es nicht für alle Zweiradtypen einen entsprechenden Pneu, beklagen ARAG Experten. Daher kann der Rat nur lauten: Bei winterlichen Straßenbedingungen das Zweirad lieber stehen lassen!

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Winterreifenpflicht in Österreich
In einigen Nachbarländern gilt gleichfalls eine Pflicht, bei Schnee und Eis mit Winterreifen ausgestattet zu sein. Wer z.B. in Österreich vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld; darüber hinaus kann sogar das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden. Bei zusammenhängender Schneedecke dürfen alternativ auch Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern montiert werden.

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Im Winter bei Mietwagen auf die Bereifung achten
ARAG Experten weisen darauf hin, dass viele Autovermieter nur einen Teil ihrer Flotte mit Winterreifen ausstatten. Autofahrer sollten daher bereits bei der Buchung auf Winterreifen bestehen und bei Fahrtantritt auf die Bereifung achten. So werden Gefahren und Konflikte mit den Ordnungshütern vermieden. Allerdings müssen sich die Nutzer dafür auf teilweise hohe Zusatzkosten gefasst machen, denn die Anbieter verlangen Winterreifen-Aufschläge in unterschiedlicher Höhe. Ein Preisvergleich kann sich durchaus lohnen; vor Vertragsabschluss sollte man sich daher nach den genauen Konditionen erkundigen. Übrigens: Ist der Anbieter trotz winterlicher Verhältnisse bei Entgegennahme eines bestellten Leihwagens nicht in der Lage, ein Fahrzeug mit Winterreifen zur Verfügung zu stellen, ist der Mieter berechtigt, von der Reservierung zurückzutreten. Das Fahrzeug kann dann nämlich als nicht verkehrstauglich angesehen werden.

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