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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Klaus-Dieter Spauszus
Bauernglatteis im Oktober: Wer haftet für Rutschpartien mit dem Auto?
10.10.2016
Auto & Verkehr
Düsseldorf, 10. Oktober 2016 - Der Beginn des Herbstes ist die Zeit der Ernte: Überall im ländlichen Raum fahren die Bauern Obst, Gemüse und Feldfrüchte mit ihren Treckern ein. Doch was die einen ernten, birgt für die anderen Ungemach: Denn auf den Landstraßen hinterlassen die Nutzfahrzeuge nicht selten mit Erdklumpen verdreckte Fahrbahnen, die sich bei nasser und feuchter Witterung zu gefährlichen Rutschbahnen für Autofahrer entwickeln können: Das gefürchtete Bauernglatteis.
Viele Autofahrer fragen sich jetzt deshalb, wer haftet, wenn ein Unfall passiert? Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) beruhigt und informiert, dass generell die Haftpflichtversicherung des Verschmutzers für den Schadensersatz zuständig ist. "Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen, wie beispielsweise Traktoren ist die entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung des Landwirts für die Schadenregulierung zuständig. Wurde die Straße dagegen mit einem nicht zulassungspflichtigen Fahrzeug verdreckt, ist die Betriebshaftpflichtversicherung des Landwirts zuständig."
Wichtig ist für Geschädigte, dass sie das Bauernglatteis als Ursache ihres Unfalls gegenüber der Versicherung des Landwirts nachweisen können. Zeugen und Fotos vom Straßenzustand sowie ein polizeiliches Unfallprotokoll können bei der Schadenregulierung weiterhelfen.
Sorgen über die Deckungssummen müssen sich Geschädigte dabei nicht machen. Bei der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht beträgt die Mindestdeckung 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und bei Sachschäden bis zu einer Million Euro bzw. bei Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro. Doch viele Landwirte werden eine so genannte erweiterte Deckung für 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen haben. "Und bei den nicht zulassungspflichtigen Nutzfahrzeugen greift ohnehin die Betriebshaftpflichtversicherung, die in der Regel für Schäden bis zu einer Summe von fünf Millionen Euro zahlt", sagt Spauszus.
http://duesseldorf.bvk.de/
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Werstener Dorfstraße 85 40591 Düsseldorf
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