Bundesrat verabschiedet Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
13.02.2017 / ID: 253195
Auto & Verkehr
Nach der heute vom Bundesrat verabschiedeten Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h über die bestehenden Ausnahmetatbestände hinaus von der Mautpflicht ausgenommen. Mit der Gesetzesnovellierung gilt die Mautpflicht ab Mitte 2018 für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse auf allen Bundesstraßen. Bislang besteht die Mautpflicht für derartige Fahrzeuge nur auf rund 12.800 km Bundesautobahnen sowie rund 2.300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen. Damit folgt der Bundesrat dem Beschluss des Deutschen Bundestages und damit einer Initiative der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, die der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) und der Bundesverband der Maschinenringe (BMR) gemeinsam angestoßen hatten. Die Verbände konnten in ihrer Argumentation überzeugen, zwischen gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen und Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft zu unterscheiden.
Zu den land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (lof-Fahrzeuge), die bislang von der Mautpflicht befreit sind, gehören Ackerschlepper mit der Schlüsselnummer 891000 bzw. 871000 und die Geräteträger mit der Schlüsselnummer 892000 bzw. 872000 auch wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h beträgt, sofern sie für eigene Zwecke unterwegs sind und keinen gewerblichen Güterverkehr betreiben. Mit der jetzt beschlossenen Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden nun auch lof-Fahrzeuge bei gewerblichen bzw. geschäftsmäßigen Beförderungen von der Maut befreit, allerdings - um nicht in den Wettbewerb mit dem Güterverkehr zu treten - bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Der zusätzliche Ausnahmentatbestand lautet im Gesetz "landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h". In der Begründung dazu wird darauf verwiesen, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe hauptsächlich Land- und Forstwirtschaft betreiben und der Transport von Gütern nur eine untergeordnete Tätigkeit darstellt. Bei dieser untergeordneten Tätigkeit falle der mit der Mauterhebung verbundene bürokratische Aufwand dann auch verhältnismäßig stärker ins Gewicht als bei gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen. Mit der Neuregelung werde unverhältnismäßige Bürokratie verhindert.
https://www.maschinenring.de
Bundesverband der Maschinenringe e.V.
Am Maschinenring 1 86633 Neuburg
Pressekontakt
https://www.maschinenring.de
Bundesverband der Maschinenringe e.V.
Am Maschinenring 1 86633 Neuburg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Ulrike Heitzer
11.04.2017 | Ulrike Heitzer
Baustart für "Das Acker" Hotel
Baustart für "Das Acker" Hotel
14.03.2017 | Ulrike Heitzer
Gemeinschaftsaktion "Miteinander reden - sicher ankommen"
Gemeinschaftsaktion "Miteinander reden - sicher ankommen"
01.02.2017 | Ulrike Heitzer
Gründeridee der Maschinenringe als Basis für Entwicklungshilfe
Gründeridee der Maschinenringe als Basis für Entwicklungshilfe
17.03.2016 | Ulrike Heitzer
Maschinenringe als Top-Arbeitgeber ausgezeichnet
Maschinenringe als Top-Arbeitgeber ausgezeichnet
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.11.2025 | Alexander Schuh GmbH
Fahrzeugbeschaffung im Flottenmanagement optimieren
Fahrzeugbeschaffung im Flottenmanagement optimieren
12.11.2025 | Tarifpiraten24
Bis 30. November wechseln: Autofahrer können mit Tarifpiraten24.de bis zu 850 Euro bei KFZ-Versicherung sparen
Bis 30. November wechseln: Autofahrer können mit Tarifpiraten24.de bis zu 850 Euro bei KFZ-Versicherung sparen
12.11.2025 | PEARL GmbH
revolt Kfz-Starthilfe-Powerbank PB-165.kfz
revolt Kfz-Starthilfe-Powerbank PB-165.kfz
10.11.2025 | VMF - Verband markenunabhängiger Mobilitäts- und Fuhrparkmanagementgesellschaften e. V. / c/o Büro 5
Mobilität im Wandel: Energie, Regulierung, neue Player und Geschäftsmodelle prägen die Zukunft
Mobilität im Wandel: Energie, Regulierung, neue Player und Geschäftsmodelle prägen die Zukunft
10.11.2025 | ARAG SE
Kfz-Versicherung: Lohnt sich ein Wechsel?
Kfz-Versicherung: Lohnt sich ein Wechsel?

