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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner
"Verschmutzt rein - zerkratzt raus?" - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice
24.04.2017
Auto & Verkehr
An schönen Frühlingstagen zieht es viele Autofahrer in die Waschanlage: Der Dreck soll weg, der Lack in der Sonne glänzen. Umso schlimmer, wenn das Auto danach zwar sauber ist, dafür aber ein Kratzer die Motorhaube ziert. Wer für solche Schäden haftet, was im Schadenfall zu tun ist und wie Autobesitzer Schäden vorbeugen können, weiß Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice).
Ein Samstagvormittag an einem schönen Frühlingstag: Vor den Autowaschanlagen bilden sich Schlangen. Meistens geht einfach alles seinen Gang und die Anlage spuckt die Autos sauber und glänzend wieder aus. Manchmal aber auch nicht: Dann sind Kratzer im Lack oder ein Außenspiegel fehlt. Über die Ursache und die entsprechenden Kosten können sich Kunden und Betreiber von Waschanlagen trefflich streiten. Denn was Autohalter oft nicht wissen: "Ist das Auto nach der Wäsche beschädigt, ist nicht automatisch der Betreiber dafür verantwortlich", so Michaela Rassat, Juristin des D.A.S. Leistungsservice. Daher landen viele Fälle vor Gericht. Umso wichtiger ist es, dass Autobesitzer vor der Autowäsche einige Dinge berücksichtigen.
Auto vorbereiten
Auch wenn das Auto noch so schmutzig ist, sollten Autohalter vor der Reinigung einen prüfenden Blick auf ihr Fahrzeug werfen: Hat es Kratzer im Lack? Lassen sich Türen und Fenster vollständig schließen? Denn schon ein kleiner Spalt kann erhebliche Wasserschäden zur Folge haben. Ist die Tankklappe nicht fest geschlossen, besteht die Gefahr, dass diese sich durch das Gebläse der Trocknungsanlage öffnet und abreißt, wie in einem Fall vor dem Amtsgericht Esslingen (Az. 1 C 756/15). Besonders vor dem Besuch einer Waschstraße mit einem automatischen Fördersystem sollten sich Autofahrer darüber informieren, was es bei ihren Assistenzsystemen zu beachten gibt. Eine elektrische Feststellbremse, die sich beim Abstellen des Motors aktiviert, kann zum Beispiel zu Problemen führen. Wer Motor und Zündung in einer Waschstraße anlässt, sollte dafür sorgen, dass der Regensensor ausgeschaltet ist. Ansonsten aktivieren sich beim Waschvorgang automatisch die Scheibenwischer - das kann schnell zu kaputten oder herausgerissenen Wischern führen. Daher empfiehlt die D.A.S. Juristin, die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges auf Hinweise für die Benutzung einer Waschanlage zu überprüfen. Und so schön es auch sein mag, während des Waschvorgangs zu Radiomusik die sich drehenden Bürsten zu beobachten: Bei elektrisch ausfahrbaren Antennen unbedingt das Radio abschalten! Fest verschraubte Antennen sollte der Halter vorher abmontieren, damit sie nicht abbrechen.
Bedienhinweise beachten
Besonders wichtig ist, dass der Kunde nicht nur die Bedienungsanleitung der Waschanlage liest, sondern auch einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Betreibers wirft. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Erlangen (Az. 2 C 2163/01) müssen diese an der Kasse aushängen. Denn dort schließen Kunde und Anlagenbetreiber rechtlich gesehen den Vertrag über das Waschen des Autos. Viele AGB enthalten Haftungsausschlüsse. "Einen Haftungsausschluss, nach dem der Betreiber für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile wie zum Beispiel Zierleisten, Spiegel oder Antennen nur bei grober Fahrlässigkeit haftet, hat der Bundesgerichtshof (Az. X ZR 133/03) für unwirksam erklärt", so der Hinweis von Michaela Rassat.
Wichtige Schritte bei Schäden
Betreiber einer Waschanlage sind verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um Beschädigungen an den zu waschenden Fahrzeugen zu vermeiden. Die Waschanlage muss demnach sowohl technisch als auch in puncto Sicherheit auf dem aktuellen Stand sein. "Kommt es dennoch zu einem Schaden an einem Auto, dann muss zunächst der Autohalter nachweisen, dass der Betreiber dafür verantwortlich ist", erklärt die D.A.S. Expertin und verweist dazu auf ein Urteil des Landgerichts Detmold (Az. 10 S 172/11). Daher sollten Autohalter unmittelbar nach der Wäsche das Fahrzeug sofort auf Kratzer, Dellen oder abgerissene Teile überprüfen. Gibt es einen Schaden, dann gilt: Sofort einen Mitarbeiter der Waschanlage darüber informieren. Hilfreich können dabei Fotos und Zeugen sein, die belegen, dass die Schäden am Auto vor der Wäsche nicht vorhanden waren. Deshalb lohnt es sich, den Zustand des Fahrzeugs vor einem Waschgang mit Bildern zu dokumentieren. Verursacht ein Autofahrer aufgrund eines Fehlverhaltens einen Schaden, dann haftet er auch für die Folgen. So haben beispielsweise die Landgerichte Kleve (Az. 5 S 146/15) und Berlin (Az. 52 S 19/16) in zwei Urteilen zu Auffahrunfällen in Waschstraßen die Autofahrer in der Verantwortung gesehen, nicht die Waschanlagenbetreiber. Diese haften, wenn der Schaden nachweislich durch den Waschvorgang verursacht wurde.
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