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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner
"Mit 17 hinters Steuer" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
12.06.2017
Auto & Verkehr
Abschied vom "Mama-Taxi" und selber hinters Steuer - für die meisten Jugendlichen ein Traum. Daher nutzen viele die Möglichkeit, schon mit knapp 17 die Fahrschule zu besuchen. In den Sommerferien beispielsweise ist Zeit für einen Intensiv-Theoriekurs sowie für ausreichend viele Fahrstunden. Nach erfolgreicher Fahrprüfung dürfen die Teilnehmer dann mit einer Begleitperson Auto fahren. Was Jugendliche bei der Anmeldung zum begleiteten Fahren wissen sollten, wer sie beim Fahren begleiten darf und wie die Haftung bei einem Unfall geregelt ist, weiß Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO.
Seit Deutschland 2008 den Führerschein mit 17 eingeführt hat, können Jugendliche bereits im Alter von 16-einhalb Jahren Fahrstunden nehmen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhalten sie mit 17 Jahren die sogenannte "Prüfungsbescheinigung". Sie gilt als Fahrerlaubnis und muss zusammen mit dem Personalausweis beim Autofahren stets dabei sein. Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen die Jugendlichen dann in Begleitung der Personen fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind. Nach dem 18. Geburtstag erhalten sie den Führerschein. "Hintergrund für diese Regelung sind die vielen Unfälle in der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen. Als Benutzer eines Pkw verunglücken sie häufiger als andere Altersgruppen", erklärt Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO. "Seit der Einführung des begleiteten Fahrens sind die Unfallzahlen deutlich zurückgegangen."
Wie funktioniert die Anmeldung?
Wer bereits mit 16-einhalb mit der Ausbildung zum begleiteten Fahren beginnen möchte, muss sich zuerst dafür anmelden. Die notwendigen Antragsformulare erhalten Jugendliche in der Fahrschule, bei der zuständigen Führerscheinstelle oder auf den Internetseiten von Städten und Landkreisen. "Da sich die Formulare von Bundesland zu Bundesland und teilweise sogar innerhalb der Landkreise unterscheiden, sollten die Antragsteller darauf achten, dass sie das richtige Formular für ihren Wohnort haben", ergänzt der Kfz-Experte. Schon beim Antrag muss der zukünftige Fahrer seine Begleitpersonen eintragen. Diese müssen auch schriftlich zustimmen. "Eine Obergrenze für die Anzahl der Beifahrer gibt es nicht", so Frank Mauelshagen. "Je mehr Personen den jugendlichen Fahrer begleiten können, desto mehr Fahrgelegenheiten hat er. Zwar entstehen pro eingetragener Person Kosten, sie sind aber gering." Da der Jugendliche bei der Antragstellung noch nicht volljährig ist, ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig. Zur Abgabe des Antrags bei der Führerscheinstelle sind weitere Unterlagen mitzubringen: Der Personalweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild, ein Sehtest, der nicht älter ist als zwei Jahre, sowie ein Nachweis, dass der Antragsteller an einer Erste-Hilfe-Schulung teilgenommen hat. Wichtig zu wissen: Der Führerschein mit 17 ist nur in Deutschland gültig. Bei einer geplanten Fahrt nach Österreich beispielsweise sollten Fahrer und Begleitperson rechtzeitig die Plätze tauschen.
Wer darf Begleitperson sein?
Die Begleitpersonen sollen die Fahranfänger mit ihrer Erfahrung im Straßenverkehr unterstützen. Es gilt: Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis Klasse B haben und dürfen mit höchstens einem Punkt im Flensburger Fahrerlaubnisregister stehen. Außerdem dürfen die Begleitpersonen während der Fahrt mit einem 17-Jährigen nur höchstens 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
Haftung und Versicherung
So schwer es vielleicht manchmal fällt: Eine Begleitperson darf einem jugendlichen Fahrer auf keinen Fall in das Lenkrad greifen! Denn im Gegensatz zu einem Fahrlehrer gilt der Begleiter nicht als Fahrzeugführer (§2 Abs. 15 Straßenverkehrsgesetz), sondern nur der Fahrer. Kommt es zu einem Unfall, haftet daher auch ausschließlich der Fahrer, nicht die Begleitperson. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Fahrer noch minderjährig ist, denn er ist haftungsrechtlich einem volljährigen Fahrer gleichgestellt. Daher sollte er sich vor der ersten Fahrt über den Versicherungsschutz informieren. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. "Wenn der Führerscheinneuling beispielsweise das Auto der Eltern nutzt, müssen diese ihre Versicherung darüber in Kenntnis setzen", so Frank Mauelshagen. "Denn falls im Versicherungsvertrag ein Mindestalter oder ein bestimmter Fahrerkreis festgelegt ist, kann das im Schadenfall zu Schwierigkeiten führen." Einige Versicherungen bieten an, das begleitete Fahren ohne Aufpreis in den Versicherungsschutz miteinzuschließen. Dann fährt der Nachwuchs mit vollem Versicherungsschutz und kann diesen auch nach dem 18. Geburtstag weiter nutzen.
Endlich 18!
Die Prüfbescheinigung gilt nach dem 18. Geburtstag noch für weitere drei Monate. Binnen dieser Zeit müssen die frischgebackenen Volljährigen die Bescheinigung bei der Führerscheinstelle gegen den "echten" Führerschein eintauschen. Häufig stellen die Zulassungsbehörden diesen automatisch aus und er liegt zur Abholung bereit. Unter Umständen müssen die Betroffenen aber auch einen Antrag stellen. Daher sollten sie sich frühzeitig erkundigen, wie die jeweils zuständige Behörde die Ausgabe handhabt.
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