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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Brigitta Mehring
Ferienzeit ist Fahrradzeit
15.06.2017
Auto & Verkehr
Angenehme Temperaturen und Freizeit locken derzeit zahlreiche Bewegungshungrige ins Freie - endlich Ferien! Die perfekte Zeit, um sich mal wieder auf den Drahtesel zu schwingen. Egal, ob zu einer kleinen Tagestour oder zu einem ausgedehnten Urlaub mit dem Fahrrad - das Equipment muss technisch und verkehrsrechtlich einwandfrei sein. ARAG Experten erklären, worauf es ankommt.
Licht
Eine ausreichende Beleuchtung ist Pflicht für jedes Velo. Daher müssen vor einer ausgiebigen Tour die Leuchten auf defekte Lämpchen oder andere Kleinteile überprüft werden. Zudem weisen die ARAG Experten noch einmal gesondert darauf hin, dass nicht nur Vorder- und Rücklicht zur Fahrradlichtpflichtausstattung gehören. Insgesamt muss es an acht Stellen leuchten. Dazu gehören zusätzlich zu den Glühbirnchen zwei Speichenreflektoren, zwei Pedalreflektoren sowie jeweils ein Reflektor vorn und hinten. Ganz aktuell gibt es bei den Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einige Änderungen. So sind für Fahrräder und E-Bikes nun auch Tagfahr- und Fernlicht sowie Blinker erlaubt. Mit modernen LED-Scheinwerfern können Radfahrer allerdings sogar Autofahrer richtig blenden, warnen ARAG Experten. Die StVZO besagt daher, dass man das Licht so einstellen soll, dass es andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Wenn man also darauf achtet, dass die hell-dunkel-Grenze unterhalb der Montagehöhe des Scheinwerfers liegt, passt das. Auch dürfen Fahrräder nun echtes Bremslicht nach ECE R50 haben, womit auch S-Pedelecs ausgestattet sind. Im Gegensatz dazu muss tagsüber kein Batterielicht mehr mitgeführt werden.
Reifen
Platte Reifen legen das Fahrrad lahm. Daher gilt es, diese vor jeder längeren Tour zu überprüfen. Hat sich ein Löchlein eingeschlichen, muss es gestopft werden, um Sicherheit garantieren zu können. ARAG Experten raten zudem, auch das Flickzeug regelmäßig zu überprüfen, denn auch die Gummiflicken können porös werden. Ist nur Luft entwichen, können die Reifen einfach wieder aufgepumpt werden. Der empfohlene Luftdruck ist auf dem Reifen verzeichnet.
Kette & Co.
Damit das Rad geschmeidig läuft, sollte die Kette mit nicht zu viel Öl eingeschmiert und auf ihren Sitz überprüft werden. Nachdem einmal alle Gänge durchgeschaltet wurden, kann überschüssiges Öl entfernt werden. Sollten die Gänge beim Ausprobieren nicht so funktionieren, wie es sich der Radler wünscht, sollte er die Gangschaltung in einer Werkstatt überprüfen lassen. Denn ungeübte Fahrradschrauber könnten leicht einen Schaden an der feinen Kettenschaltung hinterlassen.
Bremsen
Abgenutzte Bremsklötze können mit relativ geringem Aufwand ausgetauscht werden. Vor der Sommertour sollten diese ausgiebig auf ihre Festigkeit überprüft werden. Löst sich nämlich ein Klotz bei einem möglichen Bremsmanöver, ist ein Sturz nahezu vorprogrammiert.
Vorsichtig fahren
Ist das Fahrrad verkehrstauglich, kann es losgehen. Aber vorsichtig! Denn Unfälle mit dem Fahrrad können böse enden und nicht immer hat der Autofahrer Schuld, mahnen ARAG Experten. Wechselt beispielsweise ein Radfahrer ohne abzusteigen vom Radweg auf den Zebrastreifen und wird von einem entgegenkommenden Pkw erfasst, so trifft den Radfahrer ein 50-prozentiges Mitverschulden (LG Frankenthal, Az.: 2 S 193/10). Aber auch Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern können zu Lasten des Radfahrers gehen. Bei einer Kollision mit einer Inline-Skaterin auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg wurde beispielsweise die Klage eines Radfahrers zu 100 Prozent abgewiesen (OLG Düsseldorf, Az.: I-1U 242/10).
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