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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Brigitta Mehring
Blaulicht und Martinshorn
05.07.2017
Auto & Verkehr
Die Ursache des schweren Busunglück auf der A9 in Oberfranken ist noch nicht abschließend geklärt. Vieles ist noch unklar. Doch was tun, wenn plötzlich Rettungsdienste, Feuerwehr oder Polizei mit Blaulicht und Martinshorn über die Straße donnern? Auch in diesem tragischen Fall wussten Autofahrer nicht wohin oder blieben in einer Art Schockstarre mitten auf der Fahrbahn stehen. Das oberste Gebot lautet: Ruhe bewahren und sich orientieren, woher die Signale kommen, in welche Richtung sie sich bewegen und wie viele Fahrzeuge im Einsatz sind. Weitere Verhaltensregeln nennen ARAG Experten.
Blinker setzen und Ausweichrichtung anzeigen
Wer den Blinker setzt, um die Ausweichrichtung anzuzeigen, gibt anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit, es ihm gleichzutun bzw. ihr Verhalten anzupassen. Dabei sollte man selbst natürlich auch auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer achten. Zeigt eine Ampel Rotlicht, sollte man immer nach rechts ausweichen und gegebenenfalls vorsichtig die Haltelinie überfahren, wenn es der Verkehr zulässt.
Neues zur Rettungsgasse
Auf einspurigen Straßen sollten Autofahrer beim Herannahen der Rettungskräfte das Tempo drosseln, nach rechts an den Fahrbahnrand ausweichen und wenn nötig anhalten. Auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden - bei zwei Fahrstreifen pro Richtung in der Mitte. Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten. Bei drei und mehr Fahrstreifen muss die Rettungsgasse zwischen der äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur freigehalten werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Schlaumeier, die direkt nach dem Blaulichtfahrer durch die Gasse preschen, riskieren viel. Sie können wegen Straßenverkehrsgefährdung den Führerschein verlieren. Im Extremfall endet die Fahrt sogar im Gefängnis.
Einsatzwagen haben Wegerecht
Nur Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen laut Straßenverkehrsordnung das Wegerecht, das heißt, andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen. Das Wegerecht darf nur in Anspruch genommen werden, um beispielsweise Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden oder flüchtige Personen zu verfolgen, so ARAG Experten. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen. Für die Fahrer von Rettungs- und Einsatzwagen gibt es spezielle Fahrsicherheitstrainings. Dort lernen die Teilnehmer neben dem Umgang mit den meist besonderen Fahrzeugtypen auch kritische Situationen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Wenn es trotzdem mit einem Einsatzwagen zum Crash kommt, entscheidet der Einzelfall. Es kann für den Autofahrer aber sehr teuer werden, da er ja verpflichtet ist, einem Einsatzfahrzeug sofort Platz zu machen.
Download und weitere Urteile zum Thema unter https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/08384/
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